Der Bundesrat drängt auf strengere Regulierung Medizinischer Versorgungszentren. Und erteilt der Regierung einen Handlungsauftrag – obwohl die ohnehin schon von sich aus tätig werden will.
In Kürze könnte der Bundestag über die Neuregelung der Sterbehilfe entscheiden. Die DGPPN weist im Vorfeld einen kürzlich zusammengelegten liberalen Vorstoß als ungenügend zurück.
Eine Heilpraktikerin und der Anbieter eines Krebsmittels müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Sie hatten Patienten vorgegaukelt, das Präparat könne in kürzester Zeit Krebs heilen.
Das Vertragsarztrecht beschäftigt die Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ordentlich: Es gehört zu den zwei Fachbereichen, in denen die Klagen und Anträge 2022 zunahmen.
Die Fotomontage eines KZ-Tores mit dem Text „Impfung macht frei“ rechtfertigt keine Kündigung. Ein solcher Vergleich sei noch als Kritik an der Coronapolitik zu interpretieren, so das LAG Berlin.
Bei parenteralen Zubereitungen aus rekombinanten Fertigarzneimitteln sollen Apotheken Aut-idem nach Rabattvertragslage substituieren. Der G-BA hat dazu jetzt eine Richtlinienergänzung formuliert.
Nicht nur antimikrobiell beschichteten Wundauflagen droht ohne Nutzen-Nachweis das Kassen-Aus. Auch flüssige und halbfeste Präparate zur Wundbehandlung sind betroffen.
Gesundheitsminister Lauterbach hat für das kommende Jahr höhere Kassenbeiträge angekündigt. Beim Hauptstadtkongress diskutierten Fachleute Alternativen – bis hin zum höheren Renteneintrittsalter.
Die Arbeitsgemeinschaft der Fachgesellschaften weist auf kritische Punkte des neuen Referentenentwurfs hin. Manche vom BMG unterstellten Kostensenkungspotenziale existierten nicht – etwa Blended-learning-Formate.
Wenn der Beipackzettel pharmakologischer Innovationen zu deren Anwendung eine spezifische Diagnostik fordert, muss diese Leistung auch in den EBM aufgenommen werden. Was der BA jetzt erneut getan hat.
Die Adipositas-App zanadio kann neuerdings auch Männern auf Kasse verordnet werden. Der Bewertungsausschuss zieht jetzt mit der Anpassung der einschlägigen DiGA-Auswertungsziffer nach.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands insistiert auf Strukturreformen, um die Versorgung effizienter aufzustellen. Nur an der Beitragssatzschraube zu drehen, sei nicht nachhaltig.
Eine Klägerin hat keinen Anspruch auf die Spende, weil sie die entsprechende Vollmacht nicht zu Lebzeiten des Spenders vorgelegt hat. Zudem hätte die Klinik gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen.
Aus zwei mach einen: Die beiden Gruppen, die eine liberale Lösung bei der Neuregelung der Suizidhilfe anstreben, legen einen geeinten Entwurf vor. Ärzte sind demnach nicht zur Suizidhilfe verpflichtet.
Der AOK-Bundesverband will sich mit der Abschaffung der Hilfsmittelausschreibungen nicht abfinden. Von exklusiven Lieferverträgen verspricht man sich mehr Qualität und bessere Preise.
Die Unterstützungspflicht einer Kasse endet, wenn der Medizinische Dienst eine Klage wegen eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers für aussichtslos hält, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.
Mit vielen Vorschlägen, wie Klinik-MVZ zu kontrollieren wären, ist die KV Baden-Württemberg einverstanden. Doch nicht mit 50 km Gründungsradius und dem Ende der Fachgleichheit.
Schulkinder sind während des Unterrichts zu Hause unfallversichert. Es muss aber gewährleistet sein, dass die Lehrkräfte jederzeit Anweisungen geben können. Eine 13-Jährige war beim Holen eines Wörterbuchs gestolpert.
Mehr Bedarf für psychosoziale Beratung, Ärger um nicht lieferbare Medikamente, Suche nach Arztterminen: Die Unabhängige Patientenberatung hat Schwerpunkte ihrer Arbeit im Vorjahr vorgestellt.
Gedeckelte Zuzahlungen etwa für Arzneimittel oder Fahrtkosten – für Heilmittel aber nicht. Das Bundesgesundheitsministerium erkennt hier keine Ungerechtigkeit.
Eine Ärztin aus Hamburg hat gegen Pharmahersteller BioNTech geklagt, weil sie einen Impfschaden durch die Vakzine Comirnaty® befürchtet. Ein erster Prozesstermin wurde nun am Montag abgesagt.
Staatsanwaltschaft und Polizei gehen davon aus, dass ein Orthopäde aus dem Landkreis Trier Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Durch die Sendung „Aktenzeichen XY...“ erhoffen sie sich Hinweise.
Nicht ob, sondern nur wie die werktägliche Arbeitszeit zu erfassen sei, wird jetzt gesetzlich geregelt. Die gute Nachricht für kleinere Arztpraxen: Teure elektronische Systeme bleiben ihnen erspart.
Ein Chirurg aus München muss sich seit heute vor dem Landgericht verantworten. Er soll einen 17-jährigen absichtlich und ohne Einwilligung sterilisiert haben.
Bußgelder in Millionenhöhe sind während der Corona-Pandemie gegen Bürger in Baden-Württemberg verhängt worden. Auf Rückzahlungen dürfen die Betroffenen kaum hoffen.