Gesetz ist Gesetz: Weil Lifestyle-Medikamente durch das SGB V von der Erstattungspflicht der Krankenkassen ausgenommen sind, müssen Adipositas-Patienten Semaglutid selbst bezahlen. Das bestätigte das Sozialgericht Mainz.
Das Bundesverwaltungsgericht hält die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Dienstunfalls nach einer Corona-Infektion hoch. An den Erleichterungen für Gesundheitsberufe rüttelt es aber nicht.
Auch bei nahezu gleicher Tätigkeit können Mitarbeiter unterschiedlich bezahlt werden, sofern es sich nicht um eine willkürliche Entscheidung handelt, urteilt das Bundesarbeitsgericht.
Junge Ärztinnen und Ärzte wollen attraktive und flexible Arbeitsbedingungen. Sollen einzelne Akteure beschränkt, andere gefördert werden? Darüber gibt es verschiedene Sichtweisen.
Immer wieder wird versucht, Missstände im Gesundheitswesen mit versteckter Kamera in Krankenhäusern und Pflegeheimen aufzudecken. Welche Rechte Ärzte und Patienten haben, wurde beim Hauptstadtkongress aufgezeigt.
Die Gesundheitsminister der Länder dringen auf neue Instrumente, um die ambulante Versorgung mitzugestalten. Der Sicherstellungsauftrag der KVen wird immer mehr unter Druck geraten.
Um eine vollstationäre Behandlung abrechnen zu können, müssen Kliniken nach einem aktuellen Urteil Patienten wenigstens für einen Tag und eine Nacht aufgenommen haben.
Eine gehörlose Patientin wähnte sich mit ihrem Wunsch nach Psychotherapie bei einer Heilpraktikerin am besten aufgehoben. Doch Leistungserbringer ohne Approbation sind im GKV-System nicht vorgesehen.
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 stößt bei Akteuren im Gesundheitswesen auf große Enttäuschung. Statt der erhofften Steuermilliarden sollen Krankenkassen und Pflegeversicherung nur ein Darlehen erhalten.
Der BGH betont, dass auch eine Off-Label-Behandlung gegen den Willen eines untergebrachten Betreuten „notwendig“ und damit zulässig sein kann. Dazu müssen jedoch gewisse Vorausetzungen erfüllt sein.
Haben vier Pflegekräfte versucht, Senioren in der Oberpfalz mit Medikamenten zu töten? Das Landgericht Regensburg ist überzeugt davon und verhängt lange Haftstrafen sowie ein Berufsverbot.
Dieser Artikel betrachtet aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene und in Deutschland. Er beleuchtet die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für F&E sowie Patientenzugang. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Notwendigkeit, das AMNOG entlang des medizinischen Fortschritts weiterzuentwickeln.
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In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Cencora Global Consulting Services
Klinische Studien müssen den Anforderungen der Zulassungsbehörden und denen für Marktzugang und Erstattung gerecht werden. Betrachtet man die frühe Nutzenbewertung im AMNOG, weichen die Anforderungen an pivotale Studien oft von den Anforderungen der EMA ab. Mit EU-HTA ergibt sich die Chance einer Weiterentwicklung des AMNOG hin zur Patientenzentrierung.
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