Korrektur-Operationen bei Patienten mit Morbus Hirschsprung sollen leitliniengerecht nur von darin bereits erfahrenen Kliniken erbracht werden. Der G-BA bereitet nun entsprechende Maßgaben vor.
Die Vorgaben der Selbstverwaltung an die interdisziplinäre Versorgung schwer psychisch kranker Patienten waren bislang offenkundig zu scharf gefasst. Nun werden sie der Realität angepasst.
Die Krankenkassen-Aufsicht moniert in ihrem Jahresbericht Tricksereien bei der Information über steigende Zusatzbeiträge. Der Kampf gegen Upcoding bereitet der Behörde viel Arbeit. Die Erfolge sind überschaubar.
Ministerin Warken verkauft die Re-Reform des stationären Sektors als „Anpassungsgesetz“. Krankenkassen und die Grünen im Bundestag dagegen sehen im Entwurf die Abrissbirne für mehr Qualität. Das wiederum ruft Bayern auf den Plan.
Wer eine Plausibilitätsprüfung erfolgreich durchlaufen hat, sollte dennoch auf eine ordentliche Dokumentation achten. Andernfalls müssen Ärztinnen und Ärzte mit einer Honorarkürzung rechnen, wie der Fall eines Orthopäden zeigt.
Ärztinnen und Ärzten, die das Rentenalter erreicht haben, steht kein Arbeitslosengeld zu. Dabei sei unerheblich, ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, betont das Landessozialgericht Essen.
Erstmals hat das Landgericht Göttingen eine Krankenhausgesellschaft zu einem Schmerzensgeld von einer Million Euro verurteilt. Durch grobe Behandlungsfehler bei der Geburt wurde ein Mädchen schwer geschädigt.
Weil zwei Orthopäden entgegen Vorgabe des G-BA einem Patienten Humira® gegen entzündliche Gelenkerkrankungen verschrieben haben, sollen sie hohen Regress leisten. Zu Recht, sagen die Richter.
Der Mediziner und Leiter des Berliner IGES-Instituts, Bertram Häussler, sieht Chancen für ein Revival der Eigenverantwortung. Dafür aber müssten den GKV-Versicherten Wahlmöglichkeiten eröffnet werden. Ist die Politik bereit dazu?