Ärztekammer Niedersachsen gibt Genehmigung
Beratung auf dem Wochenmarkt: Freiluft-Sprechstunde bekommt grünes Licht
Für die Freiluft-Sprechstunde auf dem Wochenmarkt in Hannover-List gibt es doch grünes Licht von der Ärztekammer. Die Ausnahmegenehmigung hat sie an Bedingungen geknüpft.
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Wochenmarkt in Hannover. Drei Ärztinnen und Ärzte dürfen jetzt auf einem solchen Beratungen anbieten.
© Kai Remmers / dpa Themendienst / picture alliance
Hannover. Das medizinische Beratungsprojekt auf dem Wochenmarkt in Hannover-List hat von der Ärztekammer Niedersachsen eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Das bestätigte Mitinitiator Professor Martin Hörning. „Jetzt können wir weitermachen und werden in der kommenden Woche wieder auf dem Marktplatz stehen“, sagte Hörning der Ärzte Zeitung.
Wie berichtet, haben zwei Ärztinnen und ein Arzt den Passanten auf dem Wochenmarkt in Hannover-List ein offenes Beratungsangebot gemacht. Die Kammer hatte das Projekt der Open-Air-Sprechstunde zunächst aus berufsrechtlichen Gründen untersagt, woraufhin die Mediziner einen Antrag auf Sondergenehmigung stellten. Dieser wurde Ende 2025 positiv beschieden.
Die Kammer hat die Genehmigung an mehrere Bedingungen geknüpft. Laut Hörning müssen die Initiatoren nun zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung für das Projekt nachweisen. „Und wir müssen halbwegs regelmäßig hier auftreten“, sagte Hörning.
Kammer verlangt Nutzungsvertrag
Außerdem müssen die Ärzte mit der Kirchengemeinde, dessen nahegelegenes Gemeindehaus sie als Besprechungsraum bei konkreten Fragen der Menschen nutzen, eine Nutzungsvereinbarung schließen, damit sie auf die Räume zugreifen können.
Die Ärztekammer selbst schweigt zu ihrem Sinneswandel. Warum sie schließlich eine Genehmigung erteilt hat, bleibt im Dunkeln. Ihr gilt die Genehmigung als Einzelfallentscheidung und rechtliche Beratung der Kammermitglieder, über die keine Auskunft gegeben wird.
Wegen rechtlicher Bedenken
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Bei dem Verbot hatte die Ärztekammer sich auf die Berufsordnung berufen. „Gesundheitliche Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit und ist als solche von der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen geregelt“, teilte sie seinerzeit mit.
Genehmigung auch für zweites Projekt
Die ärztliche Tätigkeit sei danach gemäß Paragraf 17 der Berufsordnung „an die Niederlassung in eigener Praxis, beziehungsweise an eine Anstellung in einer Praxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum, einem Krankenhaus, in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen oder im öffentlichen Gesundheitswesen gebunden.“ Dieser Grundsatz wird durch die Sondergenehmigung teilweise unterlaufen.
Das Hannoveraner Projekt ist nicht das einzige seiner Art. Ein vergleichbares Angebot macht bereits das Café Med in Bramsche. Auch ihnen erlegt die Kammer die zusätzlichen Pflichten auf und hat nach Auskunft des Mitinitiators Dr. Peter Thiem schließlich eine Sondergenehmigung ausgesprochen. (cben)
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