Laut Arzneimittel-Richtlinie sollen Vertragsärztinnen und -ärzte ihre Patienten auf preisgünstige rekombinante Arzneimittel ein- und umstellen. Faktisch hat sich diese Aufforderung mit dem Start der Aut-idem-Substitution patentfreier Biologicals in den Apotheken erledigt – nur rechtlich noch nicht.
Der Bundestag hat weitreichende Änderungen des Transplantationsgesetzes beschlossen. Die Lebendnierenspende wird erleichtert, der Vorrang der postmortalen Spende entfällt. Die Koalition erntet dafür nicht nur Beifall.
Der räumliche Umfang einer Sachversicherung ergibt sich allein „durch vertraglich konkret bezeichnete Örtlichkeiten“ im Versicherungsschein, bekräftigt ein Oberlandesgericht. Eine BAG bleibt deshalb auf den Kosten eines Wasserschadens sitzen.
Werbung für Gesundheitsangebote im Internet hat Grenzen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Portale nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben dürfen.
Männergesundheit grenzt nicht selten scharf an Lifestyle-Medizin. Aktuell weiß die KV Rheinland-Pfalz von vertragsarztrechtlich unzulässigen Testosteron-Verordnungen.
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss nehmen Sachverständige kontrovers zu Vorschlägen der Grünen-Fraktion Stellung. Im Fokus: Muss die Beweislast bei Schadensersatzprozessen neu justiert werden?
Eine Posttraumatische Belastungsstörung kann auch bei Leichenumbettern eine Berufskrankheit sein, so das Bundessozialgericht. Ein Gutachten soll Klarheit bringen.
Gold und Bargeld für eine Behandlung und Medikamente ihres Sohnes: Eine Rentnerin fällt am Telefon auf einen falschen Arzt herein. Was die Kriminalpolizei nun über die Masche weiß.
Ärztinnen und Ärzte können bald online innerhalb von 24 Stunden eine GmbH gründen, das Bundesdigitalministerium arbeitet an bürokratischen Erleichterungen. Derzeit dauert der Prozess bis zu acht Wochen.
Im Prinzip hat der Gesetzgeber großen Spielraum, wenn es um mehr Eigenverantwortung geht. Aber es gibt rechtliche Grenzen, betont der Arzt und Medizinrechtler Alexander Ehlers im Interview – und greift dabei auf Bismarck zurück.
Eine aus dem Internet für 17,49 Euro runtergeladene Bescheinigung über angebliche Corona-Impfunfähigkeit ist eine Täuschung des Arbeitgebers. Mit allen Folgen.
Weil beim wegen 85-fachen Mordes verurteilten Krankenpfleger Niels H. die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war, kann er nicht auf Prüfung einer Haftentlassung nach 15 Jahren hoffen.
Können Ärztinnen und Ärzte Steuern sparen, wenn sie ihre Praxis zur MVZ-GmbH machen? Im Prinzip schon, sagen unsere Gastautoren – aber dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein.