Es bedeutet einen Einschnitt, die eigene Praxis zu verkaufen. Wer danach weiterarbeiten möchte, hat viele Möglichkeiten. Was Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand tun können und worauf sie dabei achten sollten.
Nicht immer fallen die Rezensionen von Patienten nach einem Besuch in der Praxis positiv aus. Was Ärzte gegen negatives Feedback auf Bewertungsportalen tun können, erläutert ein Fachanwalt für IT-Recht.
Weniger Geld im System bedeutet weniger Leistung. In welchem Ausmaß sich kassenärztliche Kontakte rechtssicher zurückfahren lassen, kann sich jetzt jeder selbst ausrechnen. Die KBV liefert das dazu nötige Zahlengerüst – für alle Fachgruppen und alle Regionen.
Gerichtsentscheidungen, neue Gesetze und technische Neuerungen machen Änderungen der Berufsordnung immer wieder notwendig. Der 130. Deutsche Ärztetag hat nun einige kleine, aber feine Änderungen der Musterberufsordnung beschlossen.
Die elektronische Krankschreibung wird in der Union – allen voran durch den Bundeskanzler –, für steigende Fehlzeiten in den Betrieben verantwortlich gemacht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) widerspricht.
Die bekannten Ärzte Dr. Rick und Dr. Nick setzen auf ihrer Website einen KI-Chatbot ein. Dieser hatte die beiden fälschlicherweise als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“ bezeichnet.
Wer seinen Anspruch auf eine Betriebsrente im öffentlichen Dienst geltend machen will, muss rechtzeitig einen Antrag stellen, eine automatische Auszahlung gibt es nicht. So das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Das Geschäft mit Anti-Aging boomt. Auch hochdosierte Vitamin- und Mineralstoffgaben werden stark nachgefragt. Ohne arzneimittelrechtliche Zulassung bleibt deren Risikoprofil jedoch fragwürdig.
Eine Betreiberin von Testzentren hatte Nachweise über die Durchführung der Tests nicht erhoben, doch diese Dokumentationspflichten seien rechtmäßig und eine nachträgliche Kontrolle legitim.
Keine Off-Label-Verordnung von Tirzepatid. Angesichts der eindeutigen gesetzlichen Ausschlussregelung bleibe hier auch kein Raum für eine Einzelfallprüfung und einen Off-Label-Use, betont ein Landessozialgericht.