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Honorarpolitik

KBV modelliert künftige Budgets – und Fallzahl-Soll bei vollem Versorgungsauftrag

Weniger Geld im System bedeutet weniger Leistung. In welchem Ausmaß sich kassenärztliche Kontakte rechtssicher zurückfahren lassen, kann sich jetzt jeder selbst ausrechnen. Die KBV liefert das dazu nötige Zahlengerüst.

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Berlin. Die Verärgerung über die geplante Kostendämpfung im ambulanten Sektor schwelt weiter. Jetzt hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Übersicht veröffentlicht, wie viele vertragsärztliche Fälle pro Quartal (Vollvergütung unterstellt) danach noch finanziert wären – differenziert nach Fachrichtungen und KV-Bezirken. „Dabei zeigt sich je nach Fachgruppe ein Minus von bis zu 23 Prozent.“

Eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“, so die Replik der KBV auf das zentrale Element des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, erfordere auch ein „einnahmenorientiertes Leistungsangebot“. Die Anzahl unbezahlter Behandlungsfälle summiere sich kommendes Jahr auf voraussichtlich 46 Millionen.

Dem zugrunde liegen die wiederholt von der KBV kommunizierten 40 Millionen fachärztlichen Behandlungsfälle über Budget zuzüglich rund 6,0 Millionen extrabudgetär bezuschlagte TSS- und Hausarztvermittlungsfälle, wie sie kürzlich das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) berichtet hatte.

„Keine Leistungen jenseits des Budgets!“

Auf Zahlenbasis des 1. Quartals 2025 würden demnach beispielsweise Hausärztinnen und Hausärzte sowie Internisten ohne Schwerpunkt in der bundesweiten Betrachtung bei 9,0 Prozent ihrer Kassenfälle draufzahlen müssen, ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten bei 8,0 Prozent, Pädiater bei 5,0 Prozent; regionale Werte weichen, teils deutlich, davon ab.

Drastischere Konsequenzen hätte die schwarz-rote Gesetzgebung – sollte sie nach aktuellem Zuschnitt des Kabinettentwurfs umgesetzt werden –, etwa für Onkologen (17 % weniger Behandlungsfälle in hypothetischer Vollvergütung), Rheumatologen (-16 %), Neurologen (-16 %) oder Radiologen (-23 %).

Bei der Vertreterversammlung zu Wochenbeginn in Hannover hatte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen erneut bekräftigt, dass getreu der Maxime „keine Leistungen jenseits des Budgets“ künftig auch die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe „Ärzten und Psychotherapeuten eine bessere Kalkulationssicherheit hinsichtlich der Höhe ihres Honorars ermöglichen sollen“.

Dienst nach Vorschrift hieße 169 Millionen Fälle weniger

Allerdings belässt es die KBV nicht dabei, die zu erwartenden fallbezogenen Budgetgrenzen zu modellieren. Darüber hinaus werden auch die Mindestfallzahlen genannt (abgeleitet aus bundesweiten Mittelwerten), die einem vollen Versorgungsauftrag (25 Wochenstunden) je Fachrichtung zuzurechnen seien.

„Würden die Ärzte und Psychotherapeuten ihre Sprechzeiten auf 25 Wochenstunden reduzieren, fielen rund 169 Millionen Behandlungsfälle weg“, schlussfolgert die KBV. Damit wolle man „der Politik die Größenordnung der möglichen Auswirkungen“ ihrer Spar-Pläne „aufgezeigen“, heißt es weiter. Was sich aber auch als Aufforderung zu mehr „Dienst nach Vorschrift“ lesen ließe.

So lagen Hausärzte im Referenzquartal 1/2025 mit 423 Behandlungsfällen über dem laut KBV bundesweiten Richtwert ihrer Fachgruppe von 561 Fällen. Kinder- und Jugendmediziner etwa hatten 585, Orthopäden 549 Kassenpatienten mehr als nötig. Radiologen lagen mit 512 Kontakten über „Soll“, Pneumologen gar mit 805. Viel Luft nach oben also für Leistungserbringer, die darüber nachdenken, ihr Zeitkontingent neu und nach Möglichkeit enger auf Privatpatienten und Selbstzahler auszurichten. (cw)

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