Berufsrecht
Musterberufsordnung: Ärztetag verknüpft Fernbehandlung mit Tätigkeit in eigener Praxis
Gerichtsentscheidungen, neue Gesetze und technische Neuerungen machen Änderungen der Berufsordnung immer wieder notwendig. Der 130. Deutsche Ärztetag hat nun einige kleine, aber feine Änderungen der MBO beschlossen, unter anderem zur Fernbehandlung und zur kostenlosen Erstkopie der Patientenakte für Patienten.
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Rückenansicht einer Ärztin mit Tablet bei einer Videosprechstunde: Voraussetzung für derartige Angebote ist nach Klarstellung in der neuen Musterberufsordnung, eine ärztliche Tätigkeit in einer Praxis. (Symbolbild)
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Hannover. Ärztinnen und Ärzte können in den kommenden Monaten bis Jahren mit einigen nicht ganz unwichtigen Änderungen in ihren Berufsordnungen rechnen. Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat am Mittwochnachmittag den Vorschlägen aus dem Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) mit großer Mehrheit zugestimmt, unter anderem zur Verknüpfung von Angeboten der Fernbehandlung mit einer eigenen Niederlassung, zur Stärkung der ärztlichen Unabhängigkeit in abhängiger Beschäftigung und zur kostenlosen Erstkopie der Patientenakte für Patienten.
In einem zweistufigen Konvergenzverfahren zwischen BÄK-Vorstand und Landesärztekammern seien Punkte konsentiert worden, bei denen eine Weiterentwicklung der Musterberufsordnung erforderlich war, sei es aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, aufgrund gesetzlicher Änderungen oder aufgrund aktueller Gerichtsentscheidungen. Auf Seiten des BÄK-Vorstands wurde das Verfahren von Dr. Wolfgang Miller, dem Präsidenten der Landesärztekammer Baden-Württemberg und von Sanitätsrat Dr. Josef Mischo, dem ehemaligen Präsidenten der Landesärztekammer des Saarlandes.
Miller erinnerte in seinem Statement daran, wie sehr der gesellschaftliche Wandel und technische Veränderungen Einfluss auf die Berufsordnung genommen hätten: „Es ist noch keine zehn Jahre her, da war die ausschließliche Fernbehandlung noch völlig undenkbar“, heute sei sie weit verbreitet und brauche eine neue Regulierung. Auch der Trend zur Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bringe Notwendigkeiten der Veränderung mit sich.
Im einzelnen beschlossen die Delegierten Veränderungen in der Berufsordnung zu mehreren Punkten:
- Kostenlose Erstkopie der Akte der Praxis für Patienten
- Anzeigepflicht bei der Ethikberatung im Fall multizentrischer Studien
- Verknüpfung des Angebotes von Fernbehandlung mit der Niederlassung in einer Praxis
- Reduktion von Einflussnahmen auf die ärztliche Tätigkeit durch reine Kapitalinteressen Dritter
- Veränderungen bei der Anwesenheit von Vertrauenspersonen aufgrund gewandelter gesellschaftlicher Entwicklungen.
(ger)
Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages zur Musterberufsordnung haben keine unmittelbare Wirkung auf die Berufsordnungen in den einzelnen Landesärztekammern. In der Regel werden allerdings die meisten Beschlüsse zur Musterberufsordnung in den Delegiertenversammlungen im wesentlichen nachvollzogen – mit kleinen Abweichungen. (ger)



