Änderungen

Baden-Württemberg bessert beim Landarztgesetz nach

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Stuttgart. Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg will das geplante Landarztgesetz an einer vielkritisierten Stelle offenbar noch ändern. Das geht aus der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses im Landtag hervor.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab Wintersemester 2021/22 jährlich 75 Studienplätze nach einer Quote an Bewerber vergeben werden. Diese müssen sich verpflichten, nach ihrer Weiterbildung für zehn Jahre in einer Region mit (drohender) Unterversorgung hausärztlich zu arbeiten.

Besonders harsch wird von den Oppositionsfraktionen kritisiert, dass dabei ausschließlich eine Vollzeitanstellung respektive ein voller Versorgungsauftrag für die Landärzte möglich sein soll. Das widerspreche allen Forderungen nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und werde zudem der Tatsache nicht gerecht, dass mehr als 60 Prozent der Absolventen Ärztinnen sind.

Vorgabe soll gestrichen werden

Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) erklärte in der Ausschusssitzung auf Nachfrage, in der Gesetzesbegründung solle diese Vorgabe gestrichen werden. Auch in der entsprechenden Rechtsverordnung werde man die Formulierung entsprechend ändern, so Lucha. Das stoße auf Zustimmung bei den Regierungsfraktionen CDU und Grüne.

Das Gesetz soll am 4. Februar abschließend im Landtag beraten werden. Am 14. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. (fst)

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