Förderprogramm für Hebammen

Bayern zieht Bilanz: Starthilfe im Jahr 2023 für mehr als 150 Hebammen

Die bayerische Niederlassungsprämie für Hebammen in Höhe von 5.000 Euro wird auch im Jahr 2024 fortgeführt, um die Geburtshilfe im Freistaat zu stärken.

Veröffentlicht:

München. 153 Hebammen aus Bayern erhielten im laufenden Jahr einen einmaligen Finanzschub von 5.000 Euro. Seit Herbst 2019 nahmen damit 685 Personen die damals gestartete Niederlassungsprämie für Hebammen und Entbindungspfleger in Anspruch; 3,4 Millionen Euro Starthilfe wurden ausgezahlt.

Wie das bayerische Gesundheitsministerium am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird das Förderprogramm zum Ende des Jahres 2023 um drei weitere Jahre verlängert. Unterstützt werden demnach Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern erstmalig oder erneut aufnehmen und sich niederlassen.

Hebammenbonus bei mindestens vier Geburten

Neben der Niederlassungsprämie werde auch der Hebammenbonus in Höhe von 1.000 Euro sehr gut angenommen, heißt es weiter. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erläutert: Unterstützt würden Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen.

Eingeführt wurde das Programm am 1. September 2018, seither wurde der Hebammenbonus 5.088 Mal abgerufen und es flossen mehr als fünf Millionen Euro. Das Programm laufe aktuell noch bis zum 31. Dezember 2024, der Bonus müsse jedes Jahr neu beantragt werden. (mic)

Mehr zum Thema

„Unzureichende Ermittlungen“

Arzt von Mordvorwurf freigesprochen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?

Lesetipps
Ein Röntgenbild, das einen Zweikammer-Permanent-Herzschrittmacher (PPM) in der linken Brust im Katheterlabor zeigt.

© MdBabul / stock.adobe.com

Hypertonie

Wenn der Herzschrittmacher zum Blutdrucksenker wird