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„Gesunde Krankenhäuser“

Berliner Senat verwirft Volksentscheid

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Berliner Senat hat den „Volksentscheid für Gesunde Krankenhäuser“ als unzulässig abgelehnt.

Das angestrebte Gesetz sei in weiten Teilen unvereinbar mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz, so die Begründung. Dem Land Berlin fehle zudem für viele Teile des Gesetzentwurfs die Gesetzgebungskompetenz, argumentiert der Senat. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens trifft jedoch der Verfassungsgerichtshof.

Die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) erklärte im Grundsatz ihre Übereinstimmung mit den zentralen Forderungen des Volksbegehrens.

„Eine bedarfsgerechte Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal, die Förderung notwendiger Investitionskosten und die Vermeidung von Krankenhausinfektionen sind unabdingbare Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Durchführung der Krankenhausbehandlung“, so Kalayci. Darauf wirkt der Senat ihren Angaben zufolge mit mehreren Maßnahmen hin.

Kalayci verwies unter anderem auf das Engagement des Landes bei der Einführung der Mindestbesetzung bestimmter Funktionsbereiche im Krankenhaus mit Pflegefachkräften auf Bundesebene, auf die gestiegene Investitionsfinanzierung für die Krankenhäuser und den ‚Berliner Pakt für die Pflege‘.

Die Initiative für den Volksentscheid kritisierte, dass der Berliner Senat eine einmalige Gelegenheit vertan habe, sofort für bessere Bedingungen für Personal und Patienten in Berliner Kliniken zu sorgen. „Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass die Umsetzung rechtlich möglich ist.

Paragraf 6 Abs.1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gibt den Ländern den Spielraum für den Erlass von Qualitätsanforderungen“, so Anja Voigt für die Volksentscheidsinitiative. Die Initiative kritisierte die bundesweiten Personaluntergrenzen. Sie würden den schlechten Status quo zementieren. (ami)

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