Landgericht Schwerin

Bewährungsstrafe für falsche Ärztin

Weil sie sich mit unechten Unterlagen die Zulassung als Vertragsärztin erschlichen hatte, wurde eine 42-Jährige verurteilt. Der Schaden der KVen beläuft sich auf rund 837.000 Euro.

Veröffentlicht:

Schwerin. Wegen Betrugs und Führens eines falschen Doktortitels hat das Landgericht Schwerin eine 42 Jahre alte Medizinerin am Freitag zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte aus Kirgistan hatte zu Beginn des Prozesses am Dienstag gestanden, mit gefälschten Urkunden die Zulassung als Vertragsärztin in Deutschland erschlichen zu haben.

Laut Anklage betrog sie die Kassenärztlichen Vereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern und in Bayern um rund 837.000 Euro, die vor allem als Honorare für ärztliche Leistungen ausgezahlt wurden.

Die Frau, die nach eigenen Angaben in ihrer Heimat Medizin studiert hatte, betrieb seit 2014 nacheinander vier Praxen im östlichen Mecklenburg-Vorpommern und im bayerischen Landkreis Ansbach. 2019 setzte sie sich ab. Im August 2021 wurde sie in Schweden verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)

Landgericht Schwerin; Az: 32 Kls 18/21

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Dr. Thomas Georg Schätzler 13.12.202112:30 Uhr

Am Landgericht Schwerin endete der Prozess gegen eine 42-jährige Medizinerin aus Kirgistan m.E. unverständlicherweise mit einer Bewährungsstrafe.

Laut Staatsanwältin habe die Angeklagte die Kassenärztlichen Vereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern mit insgesamt 4 Praxisstandorten um rund 837.000 Euro betrogen und einen falschen Doktor-Titel getragen.

Die Frau soll sich 2014 mit Kopien von gefälschten Urkunden, die angeblich ihre Promotion und ihre Facharztausbildung belegten, eine Eintragung ins Ärzteregister und die Zulassung als Vertragsärztin erschlichen haben.

Zunächst betrieb sie von April 2014 bis Ende 2016 eine Hausarzt-Praxis im Kreis Vorpommern-Greifswald. Dann wechselte sie nach Neustrelitz (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) bis Mitte 2018.

Während ihrer gut vier Jahre in Mecklenburg-Vorpommern rechnete sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung rund 1,16 Millionen Euro an Honoraren ab. Strafrechtlich sei knapp die Hälfte der Abrechnungen verjährt. Deshalb bezöge sich auf den Betrugsprozess rund 626.000 Euro, auf die die Frau mangels einer korrekten Zulassung keinen Anspruch gehabt habe.

Von 2018 bis 2019 betrieb die Angeklagte im bayerischen Landkreis Ansbach zwei weitere Praxen, für die sie rund 144.000 Euro an Fördergeldern und 67.000 Euro an Honoraren zu Unrecht kassiert haben solle. Mitte 2019 verließ die Angeklagte Deutschland wegen Schwierigkeiten mit der KV Bayerns. Sie wurde in Schweden verhaftet und in Deutschland in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verbracht.

Wegen ihrer systematisch wiederholten Taten an verschiedenen Orten und Bundesländern ist von einer hohen kriminellen Energie und Wiederholungsgefahr auszugehen, zumal die Verurteilte mit Sicherheit sehr hohen zivilrechtlichen Schadenersatz zu leisten hat.

Die Bewährungsauflage ist damit nicht nur m.E. unsinnig, kontraproduktiv und gefährdet den Rechtsfrieden.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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