Gang vor Landesverfassungsgericht

Brandenburg: Klage gegen Ablehnung von Gesundheits-Volksinitiative eingereicht

Brandenburgs Freie Wähler haben am Freitag vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen die Ablehnung der Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ eingereicht.

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Brandenburgs Freie Wähler haben am Freitag vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen die Ablehnung der Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ eingereicht.

Brandenburgs Freie Wähler haben am Freitag vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen die Ablehnung der Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ eingereicht.

© Lassiwe

Potsdam. Brandenburgs Freie Wähler haben am Freitag vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen die Ablehnung der Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ eingereicht.

Die von mehr als 26.000 Brandenburgern unterschriebene Initiative forderte, alle Krankenhausstandorte im Land zu erhalten, die Investitionszuschüsse zu erhöhen und die Ansiedlung von Ärzten zu fördern. Des Weiteren sollten das Brandenburger Landärztestipendium ausgeweitet und die Kosten für die Ausbildung zur „Praxisschwester“ übernommen werden.

Mit der Klage wolle man „Recht und Gerechtigkeit durchsetzen und vor allem eine gute medizinische Versorgung in allen Landesteilen“, sagte der Gruppensprecher der Landtagsgruppe von BVB/Freie Wähler, Peter Vida. Es gehe nicht, dass manche Patienten für einen Facharzttermin 50 Kilometer über Land fahren oder ein halbes Jahr auf den Termin warten müssten.

„Die Menschen wollen nichts über Zuständigkeiten hören“, sagte Vida. „Sie wollen Lösungen.“ Brandenburg sei das Land mit dem ältesten Ärztedurchschnitt und eines der Länder mit der geringsten Versorgungsdichte.

Streitpunkt Koppelungsverbot

Die Brandenburger Kenia-Koalition hatte die Volksinitiative in einer Sitzung des Hauptausschusses im Juli abgelehnt, weil sie gegen das so genannte Koppelungsverbot verstoßen habe. Dies hatte zuvor ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags ergeben.

„Daraus ist ersichtlich, dass die Volksinitiative formal zulässig ist, inhaltlich aber nicht“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Petra Budke, im Juli.

Das Koppelungsverbot verbietet es einer Volksinitiative, unterschiedliche Themen in einer Unterschriftensammlung zu verbinden. „Das Verbot besagt, dass keine Materien unterschiedlicher Rechtsbereiche miteinander verbunden werden dürfen“, sagte dagegen Vida bei der Einreichung der Klage. „Das ist hier nicht der Fall: Die Maßnahmen greifen alle in sich, ergänzen sich und gehören alle zum selben Rechtskreis.“

Vor Gericht werden die Freien Wähler nach Angaben Vidas durch den Potsdamer Juraprofessor Thorsten Ingo Schmidt vertreten. (lass)

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