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Medizinal-Cannabis

Cannabis-Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt? Der Ärztetag will ein Stopp-Signal

Wie häufig müssen Patienten, die Cannabis, zum Beispiel gegen Schmerzen, benötigen, in die Praxis kommen? Eine Frage, die der Deutsche Ärztetag im Rahmen der Befassung mit der Suchtmedizin ganz klar beantwortete.

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Cannabis-Blüte

Der Import von Medizinal-Cannabis hat im ersten Halbjahr 2025 um 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr zugenommen. Dies geht offenbar vor allem auf das Konto von Privatverordnungen.

© Jikaboom / Getty Images / iStock

Hannover. Ein Privatrezept für Cannabis-Blüten nach der Beantwortung einiger weniger Fragen auf einem Online-Portal? Den Delegierten des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover ist das ein Dorn im Auge – und nicht nur das.

Im Zuge des Tagesordnungspunkts Suchtmedizin beschäftigte sich das ärztliche Gremium am Mittwochnachmittag mit mehreren Aspekten des Umgangs mit Cannabis in der Medizin und in der Gesellschaft.

So wurde ein Antrag des Vorstands, mit der Aufforderung an die Bundesregierung, das Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes zügig zu verabschieden und Medizinal-Cannabis wieder in den Regelungskontext des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einzubeziehen und an die Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zu binden, mit großer Mehrheit verabschiedet.

Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken seien seit der Teillegalisierung sprunghaft angestiegen, heißt es in der Begründung des Antrags. Im ersten Halbjahr 2025 hätten sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen. Gleichzeitig hätten sich die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen lediglich im einstelligen Prozentbereich erhöht.

Wachstum vor allem bei Privatrezepten

Dies deute auf eine deutliche Zunahme von Verschreibungen auf Privatrezepten hin. Die Vermutung liege nahe, dass auch Freizeitkonsumierende Cannabis zum Beispiel über telemedizinische Plattformen, die den Erwerb teilweise nur durch die Beantwortung eines Fragebogens möglich machten, und mit ihnen kooperierenden Versandapotheken beziehen.

Als wichtiger Punkt im Umgang mit Medizinal-Cannabis zeigte sich beim Ärztetag die Frage, wie die kommerziellen Online-Plattformen mit Missbrauchs-Potenzial gebremst werden könnten.

Persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt einmal im Quartal

So beschlossen die Delegierten auf Antrag unter anderem von Dr. Dirk Altrichter aus Bayern die Forderung, dass für eine „regelmäßige persönliche ärztliche Verlaufskontrolle im Rahmen der Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken mindestens einmal pro Quartal ein persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt vor Ort bzw. durch einen Hausbesuch erforderlich“ ist.

Außerdem lehnte der Ärztetag die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis außerhalb eines persönlichen Patienten-Arzt-Kontaktes über Onlineportale generell ab. Die Landesärztekammern werden in einem Beschluss explizit aufgefordert, „berufsrechtliche Verstöße zu ahnden“.

Denn auch in einer telemedizinischen Versorgung ist nach den geltenden Regeln der Berufsordnung sicherzustellen, dass ein direkter Arztkontakt stattfindet.

Nicht zuletzt bekräftigte der Ärztetag die Ablehnung der Teillegalisierung von Cannabis und forderte den Gesetzgeber auf, diese zurückzunehmen. (ger)

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