Nordrhein-Westfalen
Die Tür in Pflegeheimen geht wieder ein Stück auf
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen lockert das Besuchsverbot in Heimen, nicht aber in der Tagespflege. Behindertenwerkstätten können wieder mit der Arbeit starten.
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung lockert ab Sonntag das Besuchsverbot in Heimen. Für Einrichtungen, in denen Bewohner oder Mitarbeiter mit SARS-CoV-2 infiziert sind, gilt dies nicht.
© Matthias Bein / dpa
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen werden ab dem Muttertag am 10. Mai unter bestimmten Voraussetzungen wieder Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Behinderte möglich. Das hat Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag vor Journalisten in Düsseldorf angekündigt.
Er will alle Einrichtungen mit einem Schreiben über die Aufhebung des generellen Besuchverbots informieren. Die Öffnung gilt nicht für Heime, in denen Bewohner oder Mitarbeitende mit SARS-CoV-2 infiziert sind.
Auf der Terasse sind zwei Besucher gleichzeitig erlaubt
Wenn die stationären Einrichtungen Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten außerhalb des Hauses schaffen, zum Beispiel in Zelten oder auf Terrassen, sollen zwei Personen gleichzeitig die Bewohner besuchen können. Das gilt auch für separate Zimmer im Eingangsbereich. Bei immobilen Bewohnern sind Besuche von Einzelpersonen auf den Zimmern möglich.
„Die Einrichtungen müssen ein Hygiene- und ein Besucherkonzept entwickeln“, sagte Laumann. Das müsse in den nächsten drei Wochen den zuständigen Behörden vorliegen. Bereits ab Muttertag sei aber die Einhaltung der vom RKI vorgegebenen Hygienestandards zwingend, die Besucher müssen Masken und Schutzkleidung tragen. Zusätzliche Kosten, die den Alten- und Pflegeheimen durch die erforderlichen Maßnahmen entstehen, würden von der Pflegeversicherung übernommen.
Die Besucher müssen in den Einrichtungen registriert werden und in einem Kurz-Screening bestimmte Fragen beantworten. In seinem Brief an die Einrichtungen will der Minister einen Fragebogen der Universitätsklinik Münster als Muster beilegen. Ein Fiebermessen bei den Besuchern ist nicht vorgesehen.
Landesregierung folgt Expertenrat
Behindertenwerkstätten sollen die Arbeit wieder aufnehmen, berichtete er. „Sie sind nicht in allererster Sicht Produktionsstätten, sondern unverzichtbarer Teil der Tagesstrukturierung für die Menschen, die dort arbeiten.“
Mit der Öffnung der Heime folgt das Gesundheitsministerium Empfehlungen eines Expertengremiums um den Pflegewissenschaftler Professor Markus Zimmermann, der ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums erstellt hatte.
Für Angebote der Tagespflege wird es nach Angaben von Laumann noch keine Lockerungen geben. Das Problem sei die hohe Fluktuation bei den dort betreuten Menschen, die in der Regel hochbetagt und gesundheitlich vorbelastet sind. „Das möchte ich jetzt nicht verantworten“, betonte er.
Zur Beteiligung des Landes am finanziellen Bonus für Altenpflegerinnen und -pfleger gebe es noch keine Entscheidung. Das entsprechende Gesetz müsse ja noch verabschiedet werden. Laumann steht der einmaligen Bonuszahlung grundsätzlich skeptisch gegenüber. „Ich stelle mir die Frage, ob wir die Zeit nicht besser genutzt hätten, um in der Pflege endlich zu allgemein verbindlichen Tarifverträgen zu kommen.“
Heinsberg-Studie wird noch geprüft
Zu den am Montag vorgestellten Ergebnissen der sogenannten Heinsberg-Studie wollte sich Laumann noch nicht äußern. Die Studie werde zurzeit im Gesundheitsministerium analysiert, sagte er.
Am Dienstag gab es in NRW 33 .712 bestätigte Corona-Fälle, 26 .280 Menschen sind mittlerweile genesen, 1331 verstorben. Die Reproduktionszahl lag bei 0,87. 1139 Patienten befinden sich im Krankenhaus, davon auf der 365 Intensivstation, 275 benötigen eine Beatmung.
Insgesamt gebe es 5900 Beatmungsplätze. „Wir haben eine sehr entspannte Situation.“ Die bisher erfolgten Maßnahmen hätten ihre Wirkung gezeigt, sagte Laumann. „Aus meiner Sicht kann man optimistisch in die Zukunft gucken.“