Sachsen
Dresdner Polizei ermittelt wegen falscher Masken-Atteste
Der Gebrauch „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ beschäftigt die Dresdner Polizei. Insgesamt laufen 51 Strafverfahren bei der Behörde.
Veröffentlicht:Dresden. Die Dresdner Polizei ermittelt in einer Vielzahl von Fällen wegen falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht. Die Ermittlungsbehörde berichtete von 51 Strafverfahren, die sie nach einer Querdenker-Demonstration von Mitte Dezember in Dresden führe. Auf Nachfrage sagte ein Polizeisprecher, dass die Strafverfahren wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse eingeleitet worden seien. Dafür sieht das Strafgesetzbuch bei einer Verurteilung entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Anlass für die Strafverfahren seien „in erster Linie falsche Atteste“, die den Polizisten seinerzeit „als vermeintliche Befreiung vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgezeigt“ worden seien. Dabei handele es sich „sowohl um komplett gefälschte Dokumente als auch um scheinbar echte Atteste“, fügte der Polizeisprecher an.
Außerdem verfolge die Polizei im Zusammenhang mit dieser Demonstration 544 Ordnungswidrigkeiten. Dabei gehe es „in der Mehrzahl“ um Verstöße gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasenbedeckung, die Kontaktbeschränkungen und die Ausgangsbeschränkungen.
Vermeintliche Gefälligkeitsatteste zur Befreiung von der Maskenpflicht beschäftigten derzeit immer wieder Ermittler und Gerichte. So hatte es im Januar das Oberlandesgericht in Dresden in einem Verfahren geurteilt, auf welcher Grundlage Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht zulässig sind. (sve)