Teamwork und mehr Geld nötig
Ein Plan für die Zukunft der sächsischen Kliniken
In Sachsen haben Akteure aus dem Gesundheitswesen einen Wunschzettel verfasst, wie die medizinische Versorgung im Jahr 2030 aussehen soll
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Der Geschäftsführer der sächsischen Krankenhausgesellschaft, Dr. Stephan Helm, überreicht Sozialministerin Petra Köpping (SPD) den „Wunschzettel“.
© Sozialministerium Sachsen
Dresden. Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hat einen Plan mit dem Titel „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel“ überreicht bekommen. Darin legen Akteure des sächsischen Gesundheitswesens dar, wie die medizinische Versorgung des Freistaates im Jahre 2030 aussehen soll, teilte das Sozialministerium mit.
Die Gesundheitsbürgermeisterin von Dresden, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, die sich für den Sächsischen Städte- und Gemeindetag äußerte, geht davon aus, dass künftig „stärkere Aufgabenteilung der Krankenhäuser, sektorenübergreifende Versorgung mithilfe von Gesundheitszentren und digitale Gesundheitsangebote“ nötig seien.
Versorgungsqualität und Kooperationen sollten an Bedeutung gewinnen
Landesärztekammer-Chef Erik Bodendieck warb dafür, angesichts des Fachkräftemangels müssten die Qualität der Versorgung und dafür notwendige Kooperationen in den Fokus genommen werden.
KV-Chef Dr. Klaus Heckemann verwies darauf, wie wichtig eine langfristige Sicherung der ärztlichen Ressourcen vor allem auf dem Land sei: Ein wichtiger Baustein dafür sei eine sektorenübergreifend Vernetzung der Akteure.
Das Sozialministerium wies darauf hin, dass die Einwohnerzahlen in vielen Regionen des Freistaats zurückgehen und sich das Stadt-Land-Gefälle vergrößern werde. Der Altersdurchschnitt werde ebenso steigen wie die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Erwerbstätigen.
Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung des vdek, verlangte stellvertretend für die Ersatzkassen: „Der Freistaat muss für eine nachhaltige und auskömmliche Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser Sorge tragen.“
Ewiger Streitpunkt: Die Investitionskosten
Dies hatten zuvor angesichts der Diskussion um den Doppelhaushalt Sachsens für die Jahre 2023 und 2024 auch die Krankenhausgesellschaft und die Barmer gefordert. Die jährlichen Investitionsmittel müssten „auf ein bedarfsgerechtes Niveau“ erhöht werden, so die Krankenhausgesellschaft. Dafür hält sie eine Investitionsquote von rund acht Prozent für angemessen. In den vergangenen Jahren habe sie bei etwa drei Prozent gelegen.
Dieser Forderung schloss sich die Barmer an. „Der Gesetzgeber muss endlich eine verbindliche Investitionsquote von mindestens acht Prozent festlegen, um den Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen“, sagte Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der Kasse in Sachsen. (sve)