Ministerium ernennt Mitglieder
Gründungsausschuss für Pflegekammer Baden-Württemberg ist startklar
Der neu ernannte Gründungsausschuss für die Pflegekammer hat 18 Monate Zeit, um 60 Prozent der potenziellen Pflichtmitglieder zur Registrierung zu motivieren.
Veröffentlicht:Stuttgart. In Baden-Württemberg hat das Landessozialministerium die Mitglieder des Gründungsausschusses ernannt, die den Aufbau der Kammer vorbereiten sollen. Auf Vorschlag von Fachverbänden wurden 15 Personen und ihre Stellvertreter ernannt, die aus allen Tätigkeitsfeldern der Pflege kommen.
Die Mitglieder wählten am Mittwochabend Peter Bechtel vom Bundesverband Pflegemanagement einstimmig zum Vorsitzenden des Gründungsausschusses, Gabriele Hönes (Liga der freien Wohlfahrtspflege) ist seine Stellvertreterin.
Susanne Scheck, Vorsitzende des Landespflegerates Baden-Württemberg, bezeichnete die Ernennung der Mitglieder als „zweiten Meilenstein“. Der erste wichtige Schritt sei Ende Mai mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Pflegekammer im Landtag erfolgt.
Der Gründungsausschuss hat nun die Aufgabe, innerhalb der kommenden 18 Monate insbesondere die Registrierung der professionell Pflegenden in Baden-Württemberg voranzutreiben. Ziel ist sodann die Vorbereitung der Wahl zur Vertreterversammlung, die Ende 2024 erstmals zusammentreten soll. Doch die Gesetzgeber hat die Hürden hochgehängt: Um der Kammer eine starke demokratische Grundlage zu geben, findet die Wahl nur statt, wenn 60 Prozent der künftigen Pflichtmitglieder registriert sind. Aktuell gibt es im Südwesten rund 110.000 Pflegefachpersonen, die ihren Beruf ausüben. Die Landesregierung unterstützt den Prozess mit einer Anschubfinanzierung von 3,9 Millionen Euro.
„Es gilt in den nächsten Wochen und Monaten primär die Profession davon zu überzeugen, dass es im Sinne der Selbstverwaltung der Pflege und ihrer berufsständischen Anliegen keine Alternative zur Kammer gibt“, sagte der Gründungsausschuss-Vorsitzende Bechtel. (fst)