Ministerium ernennt Mitglieder

Gründungsausschuss für Pflegekammer Baden-Württemberg ist startklar

Der neu ernannte Gründungsausschuss für die Pflegekammer hat 18 Monate Zeit, um 60 Prozent der potenziellen Pflichtmitglieder zur Registrierung zu motivieren.

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Stuttgart. In Baden-Württemberg hat das Landessozialministerium die Mitglieder des Gründungsausschusses ernannt, die den Aufbau der Kammer vorbereiten sollen. Auf Vorschlag von Fachverbänden wurden 15 Personen und ihre Stellvertreter ernannt, die aus allen Tätigkeitsfeldern der Pflege kommen.

Die Mitglieder wählten am Mittwochabend Peter Bechtel vom Bundesverband Pflegemanagement einstimmig zum Vorsitzenden des Gründungsausschusses, Gabriele Hönes (Liga der freien Wohlfahrtspflege) ist seine Stellvertreterin.

Susanne Scheck, Vorsitzende des Landespflegerates Baden-Württemberg, bezeichnete die Ernennung der Mitglieder als „zweiten Meilenstein“. Der erste wichtige Schritt sei Ende Mai mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Pflegekammer im Landtag erfolgt.

Der Gründungsausschuss hat nun die Aufgabe, innerhalb der kommenden 18 Monate insbesondere die Registrierung der professionell Pflegenden in Baden-Württemberg voranzutreiben. Ziel ist sodann die Vorbereitung der Wahl zur Vertreterversammlung, die Ende 2024 erstmals zusammentreten soll. Doch die Gesetzgeber hat die Hürden hochgehängt: Um der Kammer eine starke demokratische Grundlage zu geben, findet die Wahl nur statt, wenn 60 Prozent der künftigen Pflichtmitglieder registriert sind. Aktuell gibt es im Südwesten rund 110.000 Pflegefachpersonen, die ihren Beruf ausüben. Die Landesregierung unterstützt den Prozess mit einer Anschubfinanzierung von 3,9 Millionen Euro.

„Es gilt in den nächsten Wochen und Monaten primär die Profession davon zu überzeugen, dass es im Sinne der Selbstverwaltung der Pflege und ihrer berufsständischen Anliegen keine Alternative zur Kammer gibt“, sagte der Gründungsausschuss-Vorsitzende Bechtel. (fst)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 10.08.202309:12 Uhr

Warum gönnt man sich in Baden-Württemberg eine öffentlich-rechtliche Pflegekammer?

Das Landessozialministerium hat die Mitglieder des Gründungsausschusses ernannt, die den Aufbau der Pflegekammer vorbereiten sollen. Die Baden-Württembergische Landesregierung unterstützt den Prozess mit einer Anschubfinanzierung (Steuergeld des Landes Baden-Württemberg) von 3,9 Millionen Euro. Man darf annehmen, dass damit die üblichen Auslagen (Reisekostenerstattung, Mietwagen u. Beratungs-Honorare etc.) der Herrschaften des neuen Gründungsvorstandes für die nächsten 18 Monate gedeckt werden sollen.

Zur Sache:
Welchen Nutzen hat eine Landepflegekammer für Baden-Württemberg?
Der Nutzen einer öffentlich-rechtlichen Landespflegekammer ist weder nachgewiesen noch belegt. Einzig die Vereinsvorsitzenden, in Pflegefachverbänden gerne auch Präsident*innen genannt, sind mit teils eigenen verdeckten Interessen und Zielen an einer öffentlich-rechtlichen Pflegekammer interessiert. Pflichtmitglieder dürfen monatliche Pflicht-Beiträge entrichten, haben selbst, aber keinerlei Einflussmöglichkeiten.

Fakt ist, Pflegefach- und Hilfskräfte sind Angestellte und unterliegenden dem deutschen Arbeitsrecht. Sie sind weisungsgebundene Arbeitnehmer*innen. Pflegefach- und Hilfskräfte sind keine FreiberuflerInnen oder selbständige UnternehmerInnen, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Kurzum: Pflegefach- und Hilfskräfte sind die falschen Adressaten, die in die Pflicht-Mitgliedschaft der öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltung (Landespflegekammer) gedrängt werden. Richtig wäre es, die privaten und öffentlich-rechtlichen »Pflegeunternehmen« (Kliniken, Altenpflegeheime, mobile Pflege etc.) in eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung (Landespflegekammer) zu verpflichten.

Die einzig logische Berufsvertretung (siehe das deutsche Tarifrecht) für Pflegefach- und Hilfskräfte ist die Gewerkschaft und nicht eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung (Landespflegekammer).

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