Unter Auflagen

Grünes Licht für Tagespflege in Hamburg

Wegen der Coronavirus-Pandemie war die Tagespflege in Hamburg seit März nur beschränkt verfügbar. Mit einem Hygienekonzept stehen die Einrichtungen Pflegebedürftigen nun wieder zur Verfügung.

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Die Tagespflegeeinrichtungen in Hamburg stehen Pflegebedürftigen wieder zur Verfügung.

Die Tagespflegeeinrichtungen in Hamburg stehen Pflegebedürftigen wieder zur Verfügung.

© hkama / stock.adobe.com

Hamburg. Tagespflege in Hamburg ist nach einem halben Jahr wieder möglich. Ab dem 1. September können die 47 Tagespflegeeinrichtungen in der Hansestadt unter Auflagen wieder öffnen. In den vergangenen sechs Monaten war nur ein stark eingeschränktes Angebot erlaubt.

Nun soll der Bedarf an Pflege und Betreuung in den Einrichtungen wieder in vollem Umfang gedeckt werden können, soweit nicht die Hygiene- und Abstandsregeln eine Kapazitätseinschränkung erforderlich machen. Mit diesem Schritt können Pflegebedürftige ihren Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege wieder einlösen.

47 Einrichtungen, 1013 Plätze

Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf, bei denen eine häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Für sie gibt es in Hamburg 47 Einrichtungen mit insgesamt 1013 Plätzen. Vor den coronabedingten Einschränkungen wurden sie täglich von durchschnittlich 2200 Tagespflegegästen besucht.

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) begrüßte die Öffnung, weil Tagespflege nach ihrer Überzeugung wichtig für die pflegerische Versorgung und zugleich für die Entlastung der Angehörigen ist. Die Einschränkungen der vergangenen Monate waren zum Schutz der Tagespflegegäste, des dort beschäftigten Personals und der Bevölkerung getroffen worden.

Coronatest verpflichtend

Um ein Ausbruchsgeschehen im jetzt wieder erlaubten Betrieb zu verhindern, werden Tagespflegegäste, externe Personen und das Personal einmal wöchentlich verpflichtend auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. Betreten werden dürfen die Einrichtungen nur von Menschen, wenn diese:

  • ihres Wissens nach keinen Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten,
  • selbst nicht positiv auf das Virus getestet wurden,
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage nicht aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und
  • derzeit keine Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen. (di)
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