Haltbarkeitsdatum

Hessen sucht Lösung für abgelaufene Corona-Schutzmaterialien

Andes als andere Bundesländer hat Hessen bislang noch keine Masken und Kittel vernichtet. Aber auch hier droht teils das Haltbarkeitsdatum abzulaufen. Jetzt wird die Bundesregierung um Hilfe gebeten.

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Was passiert mit abgelaufenen Corona-Schutzmaterialien? Hessen sucht nach Lösungen.

Was passiert mit abgelaufenen Corona-Schutzmaterialien? Hessen sucht nach Lösungen.

© Frank Rumpenhorst/dpa

Wiesbaden. In Hessen mussten bislang noch keine Masken, Kittel oder Brillen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Corona wegen Ablauf des Haltbarkeitsdatums durch das Land vernichtet werden. Alles verteilfähige Material sei vorab vergeben worden, berichtete das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Bevor das Haltbarkeitsdatum absehbar erreicht wird, würden die Bestände frühzeitig der dezentralen Landesreserve zur Verfügung gestellt. Dabei gehe es unter anderem um den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hatte jüngst von rund 10 Millionen Corona-Schutzmasken berichtet, die verbrannt werden müssen. Außerdem erreichen demnach dieses Jahr mehr als 7,2 Millionen Schutzkittel das Verfallsdatum, die dann ebenfalls entsorgt werden müssen. Auch Sachsen und Baden-Württemberg meldeten bereits die Vernichtung von Schutzmaterial.

Zurückgeben oder vernichten?

Aber auch in Hessen würden Schutzmaterialien aus der Hochphase der Corona-Pandemie wegen des erreichten Ablaufdatums demnächst zur Entsorgung anstehen. Das Innenministerium habe sich daher gemeinsam mit vielen Ministerien anderer Länder an die Bundesregierung gewendet. Dabei sei dringend darum gebeten worden, nicht verwendbaren Schutzmasken aus Bundeslieferungen entweder zurückzunehmen oder der Vernichtung durch die Länder zuzustimmen, da laufende Lagerkosten anfallen.

Eine Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums liegt nach Angaben des hessischen Innenministeriums dazu nicht vor. Das Bundesgesundheitsministerium verweise auf offene zollrechtliche Fragen, die bislang von der Bundesregierung nicht geklärt werden konnten. (dpa/bar)

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