„Längst fünf nach zwölf“

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns erhöht Niederlassungshilfen in Franken

Mehr Geld für die Niederlassung: Die KV Bayerns hat Fördermittel in Feuchtwangen, im Landkreis Main-Spessart und in der Raumordnungsregion Westmittelfranken um 25 Prozent erhöht.

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München. In drei schon länger als unterversorgt eingestuften Regionen fördert die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die Niederlassung in bestimmten Fachbereichen nun künftig mit bis zu 112.500 Euro. Bislang waren es 90.000 Euro. Das teilte die KV am Freitag mit.

Konkret geht es um die Förderbeträge für Hausärzte im Planungsbereich Feuchtwangen, für HNO-Ärzte im Landkreis Main-Spessart und für Kinder- und Jugendpsychiater in der Raumordnungsregion Westmittelfranken. In den drei Regionen sei es längst fünf nach zwölf und die ambulante Versorgung in den entsprechenden Fachbereichen akut in Gefahr, heißt es von Seiten der KVB.

Mehr Geld auch für Filialpraxis

Eine Filialpraxis kann in den genannten Bereichen außerdem künftig mit bis zu 28.125 Euro statt 22.500 Euro bezuschusst werden. Auch die Förderungen für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe und die Zuschüsse zu den hierbei entstehenden Investitionskosten wurden um 25 Prozent erhöht. Außerdem gewährt die KV mit einer Praxisaufbauförderung einen quartalsweisen Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorarumsatzes der Fachgruppe (https://www.kvb.de/kuenftige-mitglieder/praxisstart/region-sucht-arzt).

Für Ärztinnen und Ärzte, die trotz der hohen finanziellen Förderbeträge das Investitionsrisiko einer eigenen Praxis scheuen, besteht in den drei Bereichen überdies die Möglichkeit, sich in einer Eigeneinrichtung der KV anstellen zu lassen. (mic)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 17.12.202312:08 Uhr

Es wäre wünschenswert, wenn angesichts von ca. 42 000 000 "Vollarbeitern" (statistischer Begriff des Bundesarbeitsministeriums) die "Niederlassung in bestimmten Fachbereichen" endlich auch für das Fachgebiet "Arbeitsmedizin" („Längst fünf nach zwölf“) ermöglicht werden könnte (cave: freie Arztwahl der Berufskrankheiten-OPFER).

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