Mehr Geld für vulnerable Gruppen

KV Berlin und AOK Nordost fordern Überarbeitung des Risikostrukturausgleichs

Reformbedarf beim Risikostrukturausgleich sehen KV Berlin und AOK Nordost. Er berücksichtige vulnerable Gruppen wie ALG-II-Bezieher nicht ausreichend. Das benachteilige Kassen und Regionen.

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Mehr Zuweisungen für Pflegebedürftige oder Erwerbsminderungsrentner fordern KV Berlin und AOK Nordost.

Mehr Zuweisungen für Pflegebedürftige oder Erwerbsminderungsrentner fordern KV Berlin und AOK Nordost.

© Denis Junker / stock.adobe.com

Berlin. Einen Systemfehler machen KV Berlin und AOK Nordost dafür verantwortlich, dass die Versorgungsbedarfe von Menschen, die aufgrund ihres sozio-ökonomischen Status ein hohes Erkrankungsrisiko haben, im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) nicht ausreichend beachtet werden. Krankenkasse und KV appellieren deshalb in einer gemeinsamen Pressemitteilung an die Politik, Änderung im Morbi-RSA vorzunehmen.

Sie verweisen auf ein Gutachten, das vom AOK Bundesverband in Auftrag gegeben wurde. Dessen Ergebnis zeige, dass die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die Ausgaben für sogenannte vulnerable Gruppen nicht annähernd decken. Zu diesen vulnerablen Gruppen zählen laut Studie Pflegebedürftige, ALG II-Beziehende, Erwerbsminderungsrentner sowie Zuzahlungsbefreite.

Deren hohe Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen sowie hohes Morbiditätsrisiko werde im RSA nicht genügend abgebildet. Damit, so KV Berlin und AOK Nordost, würden einzelne Krankenkassen benachteiligt, die besonders viele Menschen aus diesen vulnerablen Gruppen versichern.

Einzelne Kassen und Regionen sind im Nachteil

Zu kurz kämen aber auch einzelne Regionen, wie etwa Berlin, wo der Anteil an ALG II-Beziehenden etwa doppelt so hoch sei wie im Bundesdurchschnitt. „Es ist unsere moralische Pflicht, alle Menschen gleich gut medizinisch zu versorgen. Aber wenn das Geld dafür nicht reicht, zahlen die Ärztinnen und Ärzte obendrauf“, heißt es in der Pressemitteilung seitens des KV-Vorstandes.

Damit es zu einer Reform des RSA kommen kann, muss der Wissenschaftliche Beirat ein Gutachten zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs erstellen. Dafür braucht es einen gesetzlichen Auftrag. AOK Nordost und die KV Berlin appellieren deshalb an die Politik, diesen möglichst schnell zu erteilen. Nur so sei genügend Vorlauf gegeben, die Ergebnisse des Gutachtens in die für 2024 vorgesehene Neu-Evaluierung des Morbi-RSA einfließen zu lassen. (eb)

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