Am Telefon oder online
Debatte um Notfallgebühr: KV Bremen für verbindliches Ersteinschätzungsverfahren
Wer teure Medizinstrukturen unsachgerecht in Anspruch nehme, soll sich an den Kosten beteiligen, fordert der KV-Vorstand.
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Wann ein Notfall ein Notfall ist, lasse sich seit Jahren etwa über den Patientenservice 116117 minutenschnell ermitteln, sagt der Bremer KV-Vorstand.
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Bremen. Im Streit um eine Notfallgebühr hat sich die KV Bremen (KVHB) am Mittwoch für ein verbindliches Ersteinschätzungsverfahren ausgesprochen. „Es geht nicht darum diejenigen zu bestrafen, die medizinischer Hilfe bedürfen, sondern diejenigen an Kosten zu beteiligen, die nicht hätten entstehen dürfen, weil teure Medizinstrukturen unsachgerecht in Anspruch genommen wurden“, erklärten die beiden Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans.
So sollen die Patienten eine medizinische Ersteinschätzung am Telefon oder online durchlaufen müssen, bevor sie gegebenenfalls in der Notaufnahme erscheinen. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um Menschen, bei denen ganz offensichtlich ein Notfall vorliege, so die KVHB. Wer weiterhin ohne vorherige Einschätzung in die Notaufnahme geht oder einen Bereitschaftsdienst aufsucht, ohne dass dies medizinisch geboten ist, muss eine Notfallgebühr entrichten.
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Dies sei nach Auffassung der beiden Vorstände kein Einschnitt, sondern „eine solidarische Maßnahme zur strukturierten Steuerung: Wer den Notdienst unsachgerecht in Anspruch nimmt und damit die Gesundheit anderer Menschen gefährdet, die deshalb warten müssen, richtet einen Schaden an, der nicht in Euro bemessen werden kann.“
Funktionierende Ersteinschätzungsverfahren gibt es bereits
„Es gibt bereits funktionierende Verfahren, die eine profunde Ersteinschätzung ermöglichen und somit zur Entlastung der Notaufnahmen und Bereitschaftsdienstzentralen beitragen können“, betonten Rochell und Josenhans.
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Wann ein Notfall ein Notfall ist, lasse sich seit Jahren etwa über den Patientenservice 116117 minutenschnell ermitteln. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst Bremen-Stadt im Krankenhaus St. Joseph-Stift sei 2019 deutschlandweit die erste Einrichtung gewesen, die mittels der Ersteinschätzungssoftware SmED (Strukturierte medizinisches Ersteinschätzungsverfahren für Deutschland) im großen Umfang Patientenbeschwerden systematisch erfasst und bewertet hat, betont die KVHB. Seit 2020 wird das Ersteinschätzungsverfahren in allen Bundesländern in den Telefonzentralen der 116117 eingesetzt.
Nicht Gebühr, sondern Steuerung in den Mittelpunkt stellen
Eine Online-Version von SmED sei seit 2021 verfügbar (patienten.kvhb.de/116117/patienten-navi ). Über ein digitales Dialogsystem (Chatbot) können Hilfesuchende ihre Beschwerden analysieren und eine Ersteinschätzung bekommen. Auch für den „Patienten-Navi online“ sei Bremen eine Pilotregion, so die KV Bremen. Patienten, die mit ihren Beschwerden am besten in der ambulanten Versorgung aufgehoben sind, erhalten nach der Ersteinschätzung eine PIN, mit der sie sich an die 116117 der KV Bremen wenden können, oder erhalten direkte Versorgungsangebote online.
„Wir sollten daher aber nicht die Gebühr in den Vordergrund der Diskussion stellen, sondern über Beratung und Steuerung von Patienten sprechen“, erklärten Rochell und Josenhans. (cben)