Im Clinch mit Stadt und Kreis
KV Rheinland-Pfalz – Kostendebatte um Corona-Ambulanz
Die KV Rheinland-Pfalz hat eine Corona-Ambulanz in Landau geschlossen, weil die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße sich nicht wie vereinbart finanziell beteiligt hätten. Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch zeigen sich irritiert.
Veröffentlicht:
Wer übernimmt die Kosten? Um die Finanzierung der Corona-Ambulanz in Landau gibt es Streit zwischen KV, Stadt und Kreis (Symbolbild).
© TRFilm/stock.adobe.com
Mainz/Landau. Am 11. Dezember öffnete die Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Vinzentius-Krankenhauses in Landau. Ziel der drei Kooperationspartner (Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz – KV RLP, Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße) war es, die niedergelassenen Praxen vor Ort zu entlasten.
Weil Stadt und Landkreis die vereinbarten Kosten für Miete, Strom und Reinigung nicht übernommen hätten und dem eigens vorgeschlagenen Vergleich nicht nachgekommen seien, hat die KV die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beendet. Das teilt die KV RLP am Freitag per Pressemitteilung mit.
„Wir haben auf Bitten der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße dabei unterstützt, die Corona-Ambulanz aufzubauen und am Laufen zu halten“, erklärt Dr. Peter Heinz, Chef der KV RLP und weiter: „Dass die Stadt und der Landkreis entgegen ihrer Zusage, die Kosten für die Räumlichkeiten zu übernehmen, diese Kosten nun auf uns abwälzen wollen, ist nicht nachvollziehbar.“
KV Funktionäre agieren „eigensinnig“
Auf den Vorwurf der KV RLP angesprochen, antworten Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihrerseits mit einer gemeinsamen Pressemitteilung, in er sie sich „irritiert“ über den Schritt der KV RLP zeigen. Tatsächlich, so Seefeldt und Hirsch, gebe es seit einigen Wochen einen kontroversen Austausch über die Finanzierung der Ambulanz. Stadt und Kreis vertreten dabei die Meinung, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssten. Sowohl die offenen Fragen dazu als auch die Möglichkeiten, die Kosten bei den Kassen geltend zu machen, seien bis dato nicht abschließend geklärt.
„Offenbar sieht die KV RLP dies anders und hat nun mit der einseitigen Beendigung der Kooperation Fakten geschaffen“, erklären Seefeldt und Hirsch und schießen gegen KV zurück: „Die Mitteilung der KV hat die Kommunen überrascht, weil sie auf einer sehr einseitigen Auslegung der Sach- und Rechtslage basiert. Einmal mehr zeigt die Funktionärsebene der Kassenärztlichen Vereinigung damit in der Pandemie ein eigensinniges Agieren zulasten der Ärztinnen und Ärzte vor Ort.“