„FamuLAND“

KVB fördert Famulaturen in Praxen

Medizinstudierende in Bayern können auch in diesem Jahr wieder eine Förderung über das Programm „FamuLAND“ beantragen, wenn die Voraussetzungen stimmen.

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München. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) verlängert die Förderung von Famulaturen in einer haus- oder fachärztlichen Praxis in ländlichen Regionen, wie die KVB mitteilt. Medizinstudierende im Freistaat können seit dem 4. Januar 2021 die „FamuLAND“-Förderung beantragen. Das Förderprogramm unterstützt den Angaben zufolge jährlich insgesamt 350 Medizinstudierende bei ihrer Famulatur in einer bayerischen Haus- oder Facharztpraxis. Das entspricht jeweils 25 Plätzen für Sommer- und Wintersemester pro Regierungsbezirk. Die Gesamtförderung beträgt maximal je 850 Euro.

Voraussetzung für eine „FamuLAND“-Förderung ist, dass die Kommune, in der die ausbildende Praxis ansässig ist, eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreitet. Bei einer Famulatur in einer Hausarztpraxis liegt diese Grenze bei höchstens 20.000 Einwohnern, bei einer Famulatur in einer Facharztpraxis bei 40.000 Einwohnern. Finanzielle Zuschläge zur Basisförderung in Höhe von 500 Euro gibt es, wenn sich die Praxis in einem Gebiet befindet, in dem die jeweilige Fachgruppe von einer Unterversorgung bedroht oder bereits betroffen ist. Ist der Praxisstandort mehr als 60 Fahrtkilometer vom nächsten Universitätsstandort für Humanmedizin entfernt, gibt es zudem einen Entfernungszuschlag.(mu)

Weitere Informationen finden Medizinstudierende auf der Internetseite der KVB.

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