Antrag abgelehnt

Keine Homöopathie-Weiterbildung für Brandenburgs Ärzte

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Anpassung der Weiterbildungsordnung in Brandenburg. Eine Medizinerin hatte geklagt, weil sie wirtschaftliche Nachteile befürchtete.

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Potsdam. Brandenburger Ärzte dürfen unter dem Dach der Landesärztekammer auch weiterhin keine Weiterbildung in Homöopathie mehr absolvieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Normenkontrollantrag eines Mitglieds der Landesärztekammer Brandenburg gegen die Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie durch die Kammerversammlung im Jahr 2020 abgelehnt.

Die Medizinerin, die selbst die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt, fürchtete wirtschaftliche Nachteile aufgrund der Streichung der Zusatzweiterbildung. Dies erkannte das Gericht nicht an, da die betreffende Medizinerin ihre Zusatzbezeichnung weiter führen dürfe. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Kammer hatte im Frühjahr 2020 beschlossen, die 2018 von der Bundesärztekammer verabschiedete Muster-Weiterbildungsordnung zu übernehmen – bis auf die kleine, aber wichtige Änderung der Homöopathie. Weitere Ärztekammern haben die Zusatzbezeichnung mittlerweile ebenfalls aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen. (lass)
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Kommentare
Dr. Hans-Werner Bertelsen 16.02.202211:54 Uhr

Prima. Zeigt die Medizinerin doch, worum es ihr geht. Um Geld und nichts anderes. Es ist ein Skandal, dass eine ärztliche Beratung im GKV-Bereich mit 4,36 € "honoriert" wird, während in der scheinmedizinischen Traumwelt der "Homöopathie" das Gespräch nicht unter 120.- € verkauft wird. Es wird höchste Zeit, dass wir uns trennen von Pseudomedizin, die nur existiert, weil Sprechende Medizin im GKV-Bereich noch immer wertlos ist. Meine Forderung: Schaffung einer Gebührenposition (100.-€/45min.) "Intensivberatung" für
-Tumorerkrankung - V.a. Depression - Polymorbidität
Es darf nicht sein, dass Sprechende Medizin nur im Kombi-Pack mit Zuckerkugeln zu erhalten ist.
Die Bremer ÄK hat den Quatsch aus der WBO geworfen und damit Maßstäbe gesetzt - die verbliebenen fünf ÄK, die noch immer an diesem lebensgefährlichen Irrsinn festhalten, sollten sich daher schleunigst besinnen und nicht weiterhin versuchen, mit der Gesundheit von Menschen zu pokern - nur weil es durch Selektivverträge (noch!) legal ist. Die sofortige Einstellung aller Fortbildungsveranstaltungen für "Homöopathie" an den ÄK sollte darüberhinaus selbstverständlich sein.

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