Antrag abgelehnt

Keine Homöopathie-Weiterbildung für Brandenburgs Ärzte

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Anpassung der Weiterbildungsordnung in Brandenburg. Eine Medizinerin hatte geklagt, weil sie wirtschaftliche Nachteile befürchtete.

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Potsdam. Brandenburger Ärzte dürfen unter dem Dach der Landesärztekammer auch weiterhin keine Weiterbildung in Homöopathie mehr absolvieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Normenkontrollantrag eines Mitglieds der Landesärztekammer Brandenburg gegen die Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie durch die Kammerversammlung im Jahr 2020 abgelehnt.

Die Medizinerin, die selbst die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt, fürchtete wirtschaftliche Nachteile aufgrund der Streichung der Zusatzweiterbildung. Dies erkannte das Gericht nicht an, da die betreffende Medizinerin ihre Zusatzbezeichnung weiter führen dürfe. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Kammer hatte im Frühjahr 2020 beschlossen, die 2018 von der Bundesärztekammer verabschiedete Muster-Weiterbildungsordnung zu übernehmen – bis auf die kleine, aber wichtige Änderung der Homöopathie. Weitere Ärztekammern haben die Zusatzbezeichnung mittlerweile ebenfalls aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen. (lass)
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