Mutterschutz

LÄK Hessen: Mehr Teilhabe für (werdende) Mütter!

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Frankfurt/Main. Bei der Umsetzung der Mutterschutzregeln in Praxen und Kliniken muss sich einiges tun, mahnen die Delegierten der Landesärztekammer (LÄK) Hessen. Sie fordern die berufliche Teilhabe für schwangere und stillende Ärztinnen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und stellen sich gegen aufgezwungene Beschäftigungsverbote.

Zum einen sollten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der Ausschuss für Mutterschutz, die im Mutterschutzgesetz (Paragraf 30 Abs. 3) festgelegten Aufgaben mit besonderem Fokus auf das Gesundheitswesen zügig erfüllen. Zum anderen seien die Kammern gefragt: Bundesärztekammer und die Landesärztekammern müssten Best-Practice-Modelle zum Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung für schwangere Ärztinnen in Kliniken und Praxen zusammenstellen und veröffentlichen, so die hessischen Delegierten.

Berufliche Realität widerspricht häufig Gesetzeslage

2018 waren eigentlich umfangreiche Änderungen im Mutterschutzrecht in Kraft getreten, danach haben Frauen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf berufliche Teilhabe und einen an den Mutterschutz angepassten Arbeitsplatz. Damit sollen Gesundheitsschutz und berufliche Gleichstellung von (schwangeren bzw. stillenden) Frauen sichergestellt werden, heißt es in einer Mitteilung der LÄK Hessen.

Allerdings widerspreche auch im Jahr 2021 die berufliche Realität vieler Ärztinnen an Kliniken und Praxen der Gesetzeslage, kritisieren die Kammerdelegierten. So fehle es an Regeln für die Arbeitsplätze, an offiziellen Leitlinien und veröffentlichten Best-Practice-Modellen. Zudem entschieden regionale Gewerbeaufsichtsämter oft sehr unterschiedlich. Die Folge seien häufig vermeidbare „und gegen den Willen der Schwangeren und Stillenden ausgesprochenen“ Beschäftigungsverbote und Ungleichbehandlungen. Gerade für Ärztinnen in Weiterbildung ein Problem, da es beim Weg zur Facharztprüfung so zu Verzögerungen komme. (reh)

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