Strukturprüfungen

Medizinischer Dienst sieht Sachsens Kliniken gut aufgestellt

Bis auf sehr wenige Ausnahmen erfüllen die Krankenhäuser in Sachsen die Bedingungen, die zur Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen notwendig sind.

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Dresden. Die sächsischen Krankenhäuser erfüllen nach Einschätzung des medizinischen Dienstes Sachsen die strukturellen Voraussetzungen für eine gute Versorgung. Dies hätten die Strukturprüfungen in sächsischen Krankenhäusern in den Jahren 2021 und 2022 ergeben, teilte der medizinische Dienst Sachsen am Donnerstag in Dresden mit. 2021 seien diese Strukturprüfungen erstmals durchgeführt worden.

Der Großteil der Krankenhäuser in Sachsen erfülle die personellen, räumlichen und sachlichen Bedingungen und dürfe die Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. In den beiden Jahren seien 1.344 Strukturprüfungen abgeschlossen worden. 108 Krankenhausstandorte seien geprüft worden. 2021 seien 94 Prozent aller Anträge positiv beschieden worden, 2022 seien es 99 Prozent gewesen.

Bei den Prüfungen sei es 2021 um 53 und 2022 um 54 komplexe und spezialisierte Krankenhausbehandlungen gegangen. Krankenhäuser, die ablehnende Bescheide erhalten hätten, hätten die Möglichkeit bekommen, nachzubessern und eine abermalige Prüfung zu beantragen.

2021 seien zehn Widersprüche eingelegt worden. Dabei seien in acht Fällen durch ergänzende Darstellungen und Nachweise positive Bescheide erstellt worden. Zum Ende des Jahres 2022 sei bei den bis dahin abgeschlossenen Strukturprüfungen zweimal die Erfüllung der Strukturmerkmale nicht bestätigt worden. Für fünf Strukturprüfungen habe zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Beurteilung vorgelegen. Laufende Ermittlungen zum Sachstand seien der Grund für diese noch offenen Verfahren gewesen. Zum Ende des Jahres 2022 habe für Anträge aus diesem Jahr ein Widerspruch vorgelegen, der mit ergänzenden Darstellungen und Nachweisen positiv beschieden worden sei.

Strukturprüfungen könnten im schriftlichen Verfahren anhand von Dokumenten, als Dokumentenprüfung mit einer ergänzenden Vor-Ort-Prüfung oder als Vor-Ort-Prüfung erfolgen. 2021 seien es bei 829 Prüfungen 696 Dokumentenprüfungen und 133 Dokumentenprüfungen mit ergänzender Vor-Ort-Prüfung gewesen. 2022 seien bei 521 Prüfungen 300 Dokumentenprüfungen und 221 Dokumentenprüfungen mit ergänzender Vor-Ort-Prüfung bearbeitet worden.

Die Bescheide des Medizinischen Dienstes seien rechtsgültig und gälten je nach OPS-Kode für ein oder zwei Jahre. (sve)

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