Neues Heilberufe-Kammergesetz für Baden-Württemberg

Mehr Schutz für die Ausübung des Arztberufs

Der geplante neue Passus im Heilberufe-Kammergesetz definiert zulässige Formen ärztlicher Tätigkeit. Ziel ist es, die unabhängige Berufsausübung zu gewährleisten.

Veröffentlicht:

Stuttgart. Die baden-württembergische Landesregierung will die „eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung“ von Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe schützen, um damit „gewerbliche heilberufliche Tätigkeiten“ zu verhindern. Eine entsprechende Klarstellung enthält der Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, der kürzlich vorgelegt wurde.

Der geplante neue Paragraf 30a hält fest, die vertrags(zahn)ärztliche, tierärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit sei „an die Niederlassung in Praxen gebunden“ und fügt dann fünf Ausnahmen an – wie die angestellte Tätigkeit in einer Praxis, in einem MVZ, in Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen oder im Öffentlichen Gesundheitswesen.

Zur Begründung heißt es, im Gegensatz zu anderen freien Berufe wie etwa Rechtsanwälten gebe es für Ärzte „keine bundesrechtlichen Vorgaben zu den rechtlichen Gestaltungsformen, in denen die Berufstätigkeit ausgeübt werden darf“. Entsprechende Regelungen im SGB V beschränkten sich auf die Zulassung im System der GKV. Die nun geplante landesrechtliche Regelung solle sicherstellen, dass die Einhaltung der Berufspflichten in allen aufgelisteten Ausübungsformen durchgesetzt werden kann, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Pflege soll in den Sektorenübergreifenden Landesausschuss integriert werden

Zudem werde für die Heilberufekammern die Möglichkeit geschaffen, Freiräume zu definieren – etwa für innovative Formen der Berufsausübung und -kooperation oder im Rahmen neuer digitaler Versorgungsangebote.

Weiterhin soll mit der Vorlage das Landesgesundheitsgesetz geändert werden. Geplant ist, das bestehende Gremium des Sektorenübergreifenden Landesausschusses nach Paragraf 90a SGB V um den Pflegebereich zu erweitern. Dieses Gremium kann Empfehlungen zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung abgeben, gleiches gilt für die Kommentierung der Bedarfspläne, die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verfasst werden. Durch die Entscheidung würden 16 zusätzliche stimmberechtigte Mitglieder in den neuen Sektorenübergreifenden Landesausschuss Gesundheit und Pflege entsandt. (fst)

Mehr zum Thema

Notfall

Heizungsausfall an Heidelberger Uni-Klinik behoben

AOK Baden-Württemberg

Auszeichnung für globale Antibiotikastudie

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Patientenrufsysteme

Pager & Co: Das tun Praxisinhaber gegen volle Wartezimmer

Tipps für die Therapie

Biologika bei schwerem Asthma: Die Qual der Wahl

Lesetipps
Abflussrohr

© ©andrei310 / stock.adobe.com

cVDPV2 im Abwasser

Erneut Polioviren in deutschen Städten gemeldet

Ein Kind liegt im Bett, im Mund hat es ein Fieberthermometer.

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Ibuprofen plus Paracetamol

Metaanalyse: Duale Medikation senkt Fieber von Kindern effektiv