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Arzneimittelsicherheit

NRW erkennt bislang 66 Corona-Impfschäden an

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen haben bisher 320 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens bearbeitet. Ihre Anerkennungsquote liegt mit 21 Prozent wohl höher als im Bundesdurchschnitt.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Die Behörden haben in Nordrhein-Westfalen bislang 66 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens durch die Corona-Impfung anerkannt. 254 Anträge seien bislang abgelehnt worden, berichtete der WDR am Sonntag unter Berufung auf die zuständigen Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland.

Die Anerkennungsquote liege mit 21 Prozent deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig liegen in den Behörden viele Fälle, über die noch nicht entschieden wurde: 1045 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens seien noch in Bearbeitung.

Jeder Antrag erfordere eine „schwierige, umfangreiche und zeitaufwendige Einzelfallprüfung“, sagte ein Sprecher des Landschaftsverbands Rheinland dem WDR. Entscheidend für die Anerkennung eines Impfschadens ist, dass eine Antragstellerin oder ein Antragsteller seit mindestens einem halben Jahr krank ist und die Impfung die Ursache dafür ist. (dpa/lnw)

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