Corona
Niedersachsen hält an Isolationspflicht fest
Keine Aufweichung: Bis Ende Januar müssen sich coronapositiv Geteste auf jeden Fall noch für mindestens fünf Tage isolieren.
Veröffentlicht:Hannover. In Niedersachsen bleibt es im Falle einer Corona-Infektion vorerst bei der Isolationspflicht. Das teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Es habe die geltende Absonderungsverordnung „ohne nennenswerte inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31. Januar 2023 verlängert“, hieß es. Damit müssten Niedersächsinnen und Niedersachsen, die ein positives COVID-Schnelltestergebnis erhalten, dieses auch weiterhin mittels eines PCR-Tests bestätigen lassen und sich im Falle einer Infektion für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
„Wir alle wünschen uns, dass die Pandemie schnell endet und wir schon bald auf alle einschränkenden Maßnahmen verzichten können. Unmittelbar vor Beginn des Winters und möglicherweise weiteren bevorstehenden Infektionswellen werden wir in Niedersachsen aber kein unnötiges Risiko eingehen und die wenigen geltenden Basisschutzmaßnahmen weiter aufrechterhalten. Hier gilt daher weiter: Wer mit COVID infiziert ist, bleibt zuhause“, kommentierte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Es gebe derzeit auch keine Pläne, die Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung zu ändern, um beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen, so die Ministerin.
Erst vor wenigen Tagen haben die drei Bundesländer Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, und Bayern die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufgehoben, heute kündigte Rheinland-Pfalz für den kommenden Samstag diesen Schritt an, Hessen bereits für Mittwoch. (cben)