COVID-Prävention

Hessen und Rheinland-Pfalz heben Corona-Isolationspflicht auf

In Hessen ab Mittwoch, ab Samstag in Rheinland-Pfalz gilt: Wer mit Corona infiziert ist, muss sich nicht mehr isolieren, aber in der Öffentlichkeit eine Maske tragen.

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Hessen hebt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf und auch Rheinland-Pfalz hat sich für diesen Schritt entschieden.

Hessen hebt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf und auch Rheinland-Pfalz hat sich für diesen Schritt entschieden.

© Sebastian Gollnow/ dpa

Wiesbaden/Mainz. Hessen hebt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf. Die Regelung gilt von diesem Mittwoch an, wie die Landesregierung nach einer Entscheidung des Kabinetts am Dienstag in Wiesbaden mitteilt. Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen werde zugleich aber dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden.

Anstelle der Isolationspflicht gelten ab Mittwoch den Angaben zufolge folgende Regeln in Hessen: Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren bestehe mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel könne die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.

Für diese Personen gelte zudem ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Diese Regel betreffe sowohl Besucher als auch das Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen seien etwa Personen, die in der Einrichtung behandelt oder betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.

Neue Beratungen bei zugespitzter Lage

Zugleich werde dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen, erklärte die Landesregierung. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Die Aufhebung der Isolationspflicht sei das Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gelte ab Mittwoch auch für alle Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, werde die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.

Rheinland-Pfalz hebt erst ab diesem Samstag die Isolationspflicht auf. Positiv getestete Menschen müssen in der Öffentlichkeit aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte.

„Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar“, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) nach Beratungen im Kabinett. „Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist.“ Dies zeige, dass die Bevölkerung verantwortungsvoll mit der Situation umgehe. „Darüber hinaus profitieren wir von einem breiten und sehr guten Impfschutz.“

Restaurantbesuche faktisch nicht möglich

Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Wegen der Maskenpflicht sei ein Besuch im Fitnessstudio oder in einem Restaurant „faktisch trotzdem nicht möglich“, erklärte das Ministerium. Kinder seien in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit.

Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation bei einer Corona-Infektion aufgehoben. (dpa)

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