Frühgeburten

Nonnemacher: Ausnahmegenehmigungen für Brandenburger Perinatalzentren beibehalten

In Brandenburg gibt es vier Level-I Perinatalzentren – aber nur zwei erfüllen die verschärften Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Gesundheitsministerin fordert Ausnahmegenehmigungen beizubehalten.

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Potsdam. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass Bundesländer wie Brandenburg auch nach 2024 Ausnahmegenehmigungen für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen erteilen dürfen. Das sagte die Ministerin am Donnerstag in der Fragestunde des Brandenburger Landtags. Anlass war eine Frage der gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen, Carla Kniestedt, zu einer Neuregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA): Das Gremium hat festgelegt, dass für ein Perinatalzentrum I künftig eine erhöhte Mindestmenge von 25 Fällen pro Jahr erforderlich sei.

In Brandenburg gibt es derzeit vier derartige Perinatalzentren. Sie befinden sich in Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Brandenburg (Havel). Von ihnen seien Nonnemacher zufolge nur die Perinatalzentren in Cottbus und Potsdam in der Lage, die erhöhte Mindestfallzahl zu erfüllen. Die bisherige Möglichkeit, Kliniken mit geringerem Fallaufkommen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, soll mit der Neuregelung wegfallen. „Für ein Flächenland wie Brandenburg ist das inakzeptabel“, sagte Nonnemacher. (lass)

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