Finanzierung

Nonnemacher: Bund muss Finanzierungspflicht bei Krankenhäusern nachkommen

In Brandenburg ist die Sorge vor Krankenhausinsolvenzen groß. Die Gesundheitsministerin fordert vom Bund zeitnah ein Vorschaltgesetz für die existenzbedrohten Krankenhäuser, das die Betriebskosten bedarfsgerecht abdeckt.

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Potsdam. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat dem Bund vorgeworfen, seiner Finanzierungspflicht im Krankenhausbereich nicht nachzukommen. Die Sorge vor Insolvenzen sei deshalb groß. „Es darf nicht zu einer kalten Strukturbereinigung kommen“, so Nonnemacher. „Der Bund muss unverzüglich für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser sorgen.“ Die Ankündigung des Universitätsklinikums Ruppin-Brandenburg, in Neuruppin zum Jahresende zwei Fachabteilungen aufgrund der schwierigen Finanzlage schließen zu müssen, zeige, wie dringend notwendig eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung sei.

„Die Krankenhäuser in Brandenburg leisten gute Arbeit, stehen aber unter hohem wirtschaftlichen Druck“, so Nonnemacher. „Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser deutschlandweit zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt.“ Auch die Corona-Pandemie und damit verbundene Belegungsausfälle wirkten nach. „Damit es zu keiner Insolvenzwelle kommt, fordern wir vom Bund zeitnah ein Vorschaltgesetz für die existenzbedrohten Krankenhäuser, das die Betriebskosten bedarfsgerecht abdeckt.“ Bereits die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) habe mit ihrem Beschluss vom 13. Oktober 2023 vom Bund gefordert, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. (lass)

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