Baden-Württemberg

Psychotherapie: Reformierte Bachelorstudiengänge starten ab Herbst

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Stuttgart. Zum Wintersemester 2021/22 starten an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm reformierte Bachelorstudiengänge gemäß dem neuen Psychotherapeuten-Gesetz (PsychThG).

Bei der Akkreditierung der Studiengänge an den Universitäten hat es nach Auskunft der Landesrektorenkonferenz keine „nennenswerten Probleme“ gegeben, heißt es in der Antwort des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums auf eine Landtagsanfrage der FDP-Fraktion.

Bis 2032 ist Approbation nach altem Recht möglich

Vor diesem Hintergrund sei auch eine Verlängerung der gesetzlichen Übergangsfrist nicht geboten. Das PsychThG räumt Studierenden, die vor dem 1. September 2020 ihr Studium aufgenommen haben, die Möglichkeit ein, bis September 2032 eine Approbation noch nach altem Recht zu erwerben.

Für Studienanfänger des Psychologie-Bachelors aus dem vergangenen Wintersemester werde es die Option der Nachqualifizierung geben. Für diese Fallgruppe seien „keine oder keine nennenswerten Nachteile“ zu erwarten.

„Härten nicht völlig auszuschließen“

Anders könnte dies für Studienanfänger früherer Jahre sein, da noch nicht feststehe, wie lange der Psychologie-Masterstudiengang nach der bestehenden Prüfungsordnung noch angeboten wird. Bei dieser Gruppe seien „Härten nicht völlig auszuschließen“.

Schwierig könne sich auch der direkte Einstieg von Absolventen der bisherigen Studiengänge in den Master Psychotherapie darstellen. Derzeit böten die Hochschulen keine Zusatzmodule an, die eine „Anschlussfähigkeit“ an den Master herstellen. Mit der Einrichtung der Masterstudiengänge sei nach derzeitigem Stand zum Wintersemester 2023/24 zu rechnen. (fst)

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