Hessen

Psychotherapie auch ohne Maske erlaubt

Die Ausnahme, die erst nur für HNO- und Zahnärzte galt, dürfen nun auch Psychotherapeuten nutzen.

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Wiesbaden. Hessens Psychotherapeuten haben erreicht, dass auch sie Patienten behandeln dürfen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Hessen gilt zum Schutz vor einer Corona-Infektion seit 27. April eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, ausdrücklich auch „in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen“.

Das Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung sei nur gestattet, „soweit es für die Inanspruchnahme einer ärztlichen oder pflegerischen Dienstleistung notwendig ist“, heißt es in der Verordnung. Dies galt bislang zwangsläufig vor allem für Zahnarzt- und HNO-Praxen.

Psychotherapeutenkammer setzt sich durch

Die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTK), Dr. Heike Winter, habe nach einem Gespräch mit Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Montag erreicht, dass die Maske in Psychotherapie-Praxen abgenommen werden könne, meldet die PTK. Dabei habe sie auf die besondere Bedeutung einer unbeeinträchtigten psychotherapeutischen Behandlung hingewiesen.

„Der nonverbalen Interaktion zwischen Psychotherapeut und Patient kommt – anders als bei ärztlichen Behandlungen im somatischen Bereich – ein ganz besonderer Stellenwert zu“, sagte die Kammerpräsidentin.

Zuvor hatte das Ministerium noch bestätigt, die Verordnung gelte auch für Psychotherapie-Praxen. Die Maskenpflicht müsse aber verhältnismäßig sein, da sie einen tiefen Eingriff in die Berufsausübung darstelle, so Winter. (bar)

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