Forderung an künftige Landesregierung
Rückenwind für Selektivverträge in Baden-Württemberg erhofft
Hausärzteverband, MEDI und AOK Baden-Württemberg formulieren ihre Erwartungen an die nächste Landesregierung in Baden-Württemberg.
Veröffentlicht:Stuttgart. Rund drei Wochen vor der Landtagswahl am 14. März haben die Vertragspartner der Selektivverträge in Baden-Württemberg von der künftigen Landesregierung „verlässliche Rahmenbedingungen“ für Haus- und Facharztverträge gefordert.
Deren Entwicklungspotenzial lasse sich nur ausschöpfen, wenn sie als Vollversorgungsverträge konzipiert sind, betonen Hausärzteverband, MEDI-Verbund und die AOK Baden-Württemberg. Bisher dominierten aber bundesweit Add-on-Verträge zur Regelversorgung.
Auch mit dem jüngst auf Bundesebene verabschiedeten Gesundheitsversorgung- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) werde nur auf „kleinteilige Selektivverträge“ gesetzt. Vom Bundesgesetzgeber wünschen sich Ärzteverbände und AOK mehr Anreize für Kassen, um „qualitätsorientierte Vollversorgungsverträge“ aufzulegen.
Selektivverträge auch wichtig für erfolgreiche Praxisnachfolge
Die Haus- und Facharztverträge, an denen mittlerweile 5300 Hausärzte und Pädiater sowie über 2800 Fachärzte und Psychotherapeuten teilnähmen, sicherten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxen, förderten Teamstrukturen und ermöglichten durch die Versorgungsassistentinnen (VERAH) die Entlastung der Hausärzte.
Eine gut etablierte Selektivarzt-Praxis sei daher auch ein „entscheidendes Kriterium für eine erfolgreiche Praxisnachfolgeregelung“, argumentieren die Vertragspartner. Allerdings sei die Fortführung jeder kleinen Landarztpraxis „kein realistisches Ziel“: „Die Einheiten werden größer und stärker verteilt.“
Neue Organisationsstrukturen mitgestalten
Die Landesregierung wird aufgerufen, neue Organisationsstrukturen mitzugestalten und zu fördern, ohne die Freiberuflichkeit einzuschränken – Primärversorgungszentren, ärztlich geführte MVZ oder überregionale Praxisnetze seien dafür Beispiele.
Rückenwind vom Land erhoffen sich die drei Partner auch bei der Elektronischen Arztvernetzung, die seit Mitte 2019 in die Selektivverträge eingeführt worden ist. 2160 Praxen könnten so E-Arztbriefe und Medikamenteninformationen strukturiert austauschen. Die Landesregierung solle sich dafür einsetzen, dass diese Mehrwerte in die Telematikinfrastruktur überführt werden kann.
Wunsch insbesondere der AOK ist es, mehr Gestaltungsfreiheit beim Abschluss von Qualitätsverträgen mit Kliniken nach Paragraf 110 SGB V zu bekommen. Die bisherige Regulierung sei restriktiv, der Evaluationsaufwand hoch, heißt es.
Die Südwest-AOK hatte im Oktober 2020 einen Qualitätsvertrag mit den Universitäts- und Rehabilitations-Kliniken Ulm geschlossen, der hohe Standards bei Hüftimplantationen festschreibt.