Flächendeckende medizinische Versorgung

Sachsen: Landtag beschließt neues Krankenhausgesetz

Der sächsische Landtag hat das neue Krankenhausgesetz beschlossen. Alle 78 Krankenhäuser im Freistaat sollen bestehen bleiben.

Sven EichstädtVon Sven Eichstädt Veröffentlicht:

Dresden. Der sächsische Landtag hat am Donnerstag in Dresden das neue Krankenhausgesetz des Freistaats beschlossen. „Unser Ziel für Sachsen ist es, auch im Jahr 2030 die Menschen mit hoher Qualität im Krankenhausbereich zu versorgen“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). „Dafür braucht es eine effiziente, leistungsfähige, attraktive und auch mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft.“ Ziel bleibe es, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt werde. Dafür biete das neue Krankenhausgesetz den rechtlichen Rahmen. Es trete zu Beginn des neuen Jahres in Kraft.

Alle 78 Krankenhäuser sollen erhalten bleiben

Die sächsische Regierung hatte den Entwurf zum neuen Krankenhausgesetz im Juli beschlossen. Von September an wurde es in den Ausschüssen des Landtags beraten. Das aktuelle sächsische Krankenhausgesetz stammt aus dem Jahr 1993. Im Koalitionsvertrag von Dezember 2019 hatten CDU, Grüne und SPD vereinbart, dass das Krankenhausgesetz novelliert werden soll und dabei die Ergebnisse einer Zukunftswerkstatt berücksichtigt werden sollen. Diese fand von Januar bis Mai 2021 statt. Im Februar dieses Jahres hatten Akteure des Gesundheitswesens Sachsens an Ministerin Köpping das „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel“ übergeben. Diese „essentiellen Impulse“ sollen bei der Neufassung des Gesetzes berücksichtigt worden sein.

Es sollen alle 78 Krankenhäuser erhalten bleiben. Modellvorhaben sollen besser gefördert werden können. Das Gesetz enthält darüber hinaus Regelungen, um die Qualität stärker in der Krankenhausplanung und -finanzierung berücksichtigen zu können. Gesundheitszentren sind als Untergruppe der Kliniken der Regelversorgung vorgesehen. „In diesen Gesundheitszentren gewährleisten unterschiedliche Haus- und Fachärzte, Kurzzeitpflege sowie Physio-, Ergo- oder Logopädie und Apotheken unter einem Dach die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten“, sagte Kathleen Kuhfuß, die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion.

Kritik der Linken

Die oppositionelle Linke stimmte gegen das Gesetz. „Der gravierendste Mangel ist, dass das Aufbringen der notwendigen Investitionsmittel nicht verankert wurde, obwohl dies gesetzliche Pflicht der Bundesländer ist“, sagte Susanne Schaper, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion. „Wir fordern eine gesetzlich verankerte Investitionsquote in Höhe von acht Prozent der Umsatzerlöse der Krankenhäuser in Sachsen.“

Sehr kritisch sehe die Linke, dass die Psychiatrie nicht zur Notfallversorgung gezählt werde. Psychiatrische Diagnosen seien jetzt schon die zweit- bis vierthäufigste Notfallgruppe. „Wir leben in einer krisenbehafteten Zeit und befürchten eine Zunahme der Fälle, weshalb wir auf eine Änderung gedrängt haben“, fügte Schaper an.

Außerdem bemängeln die Linken, dass trotz der Erfahrungen aus der Pandemie demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten von Gewerkschaften, Sächsischem Pflegerat und Patienten im Krankenhausplanungsausschuss und in den Regionalkonferenzen nicht vorgesehen seien. „Die Beschäftigten in der Pflege wissen am besten, was nötig ist, um heilsame Bedingungen in den Krankenhäusern zu schaffen“, sagte Schaper. „Sie müssen deshalb mitbestimmen dürfen.“

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