Mindestmengen

Weniger hessische Kliniken dürfen Speiseröhren operieren

Komplexe Operationen an Ösophagus und Pankreas sind im kommenden Jahr weit weniger Krankenhäusern in Hessen erlaubt als bislang. Die AOK wünscht sich Mindestmengen-Regeln für noch weitere Eingriffe.

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Bad Homburg. Durch die Erhöhung der Mindestmenge für komplexe Ösophagus-Operationen wird sich die Zahl der legitimierten Krankenhäuser in Hessen im kommenden Jahr deutlich reduzieren. Laut der AOK Hessen sinkt die Zahl der Klinik-Standorte im Bundesland von aktuell 17 auf nur noch 6 im Jahr 2023. Grund dafür ist die Anhebung der Mindestmenge für die Speiseröhren-Op von 10 auf 26 jährlich.

Auch bei komplexen Pankreas-Operationen verringert sich die Zahl der berechtigten Kliniken um 2 auf 24, wie die Kasse mit Verweis auf ihre „Mindestmengen-Transparenzkarte“ am Mittwoch mitteilt. Dort sind alle hessischen Kliniken aufgeführt, die 2023 mindestmengen-relevante Operationen durchführen dürfen.

2024 nochmals Ausweitung der Mindestmengen-Regelung

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es neben den eingangs genannten Operationen aktuell für die Implantation von künstlichen Kniegelenken, Transplantationen von Leber, Niere und Stammzellen sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen unter 1250 Gramm. Von 2024 an greifen zudem Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen und für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs.

Da erwiesenermaßen in Kliniken, die vorgegebene Mindestmengen einhalten, Komplikationsrisiko und Sterblichkeit geringer ausfallen als in solchen mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge, plädiert die Kasse für eine Ausweitung: „Wir fordern schon länger eine Erhöhung der bestehenden Mindestmengen und vor allem auch eine Erweiterung auf weitere Operationen,“ sagt Joachim Henkel, Krankenhaus-Chef der AOK Hessen. (bar)

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