Gemeinsamer Bundesausschuss

Höhere Mindestmengen verringern Zahl zugelassener Kliniken

Bei der chirurgischen Behandlung von Brust- und Lungenkrebs gelten ab 2024 gestufte Mindestmengen. Der GBA beruhigt: Die Versorgungsdichte werde trotzdem weiterhin hoch bleiben.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Für Brustkrebsoperationen gelten ab 2024 neue Mindestmengen.

Für Brustkrebsoperationen gelten ab 2024 neue Mindestmengen.

© picture-alliance/ dpa | David Ebener

Berlin. Niederlage für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im Gemeinsamen Bundesausschuss: Bei der chirurgischen Behandlung von Brustkrebs hatte sie sich in der letzten Sitzung des GBA für 2021 am Donnerstag für eine Mindestmenge von zunächst 30, dann als Kompromissvorschlag von 50 pro Krankenhaus-Standort und Jahr eingesetzt. Bei der thoraxchirurgischen Behandlung des Lungenkarzinoms war sie zu einem Sprung von 20 auf 40 Leistungen je Jahr bereit.

Mit beiden Vorschlägen fiel die DKG jedoch durch. Die restlichen Bänke im GBA votierten geschlossen für deutlich höhere Mindestmengen. Beim Mamma-Ca wurden sie auf 100 pro Jahr festgesetzt, beim Lungenkrebs auf 75.

Ein Stück weit kam der GBA der DKG jedoch entgegen. Er schaltet die Mindestmengen nicht ab 2023 scharf, sondern gewährt den meisten Klinikstandorten noch ein zusätzliches Jahr Schonfrist. Konkret sieht das als Kompromiss beschlossene Stufensystem folgendes vor: 2022 und 2023 gelten noch keine Mindestmengen. Ab 2024 müssen Kliniken wenigstens 50 (Mamma-Ca) beziehungsweise 40 (Lungenkrebs) chirurgische Eingriffe vorweisen. Erst ab 2025 sind dann die höheren Leistungsmengen (100 / 75) verpflichtend.

Geringfügig längere Fahrzeiten

Horst Schuster vom GKV-Spitzenverband sagte, dass die Versorgungsdichte bei der Brustkrebs-Chirurgie weiterhin hoch sein werde. Von derzeit 732 Krankenhausstandorten, an denen chirurgische Brustkrebs-Operationen momentan durchgeführt werden, blieben nach Einführung der 100er-Mindestmenge noch 355 Häuser übrig. Beim Lungenkarzinom reduziere sich die Zahl der Standorte von derzeit 328 auf 91.

GBA-Chef Professor Josef Hecken verwies auf Berechnungen, mit denen untersucht wird, ob Patienten durch die Vorgaben längere Wege zur nächstgelegenen Klinik in Kauf nehmen müssen. Bei einer Mindestmenge von 100 erhöhe sich die durchschnittliche Fahrzeit für Brustkrebspatientinnen von 15 auf 18 Minuten. Bei Lungenkrebs führe die neue Vorgabe zu einer Verlängerung der Fahrzeit von 20 auf 31 Minuten und einer Wegstrecke von 35 Kilometern. Es gebe weiter ein wohnortnahes Versorgungsangebot, betonte Hecken.

Im unteren Bereich der Schwellenwerte

Sowohl bei den Vorgaben für die chirurgische Brustkrebs-, als auch für die chirurgische Lungenkarzinombehandlung wiesen ihre Verfechter darauf hin, dass sie sich jeweils im unteren Bereich möglicher Schwellenwerte bewegen, die sich aus der Literatur ableiten lassen. „100 ist sehr, sehr niedrig“, sagte Horst Schuster vom GKV-SV mit Blick auf die Brustkrebsvorgaben.

Würde man die von der DKG vorgeschlagene Mindestmenge von 50 Operationen zugrunde legen, bedeutete dies, dass nur eine Operation pro Woche vorgenommen wird. Da stelle sich für Ärzte kein Lerneffekt ein, so Schuster. Auch die 42 Thorax-Operationen, die derzeit im Schnitt pro Standort bei Lungenkrebs-Patienten vorgenommen werden, seien „deutlich zu wenig, um ausreichend Expertise zu erwerben“.

Was ist mit dem Personal?

Die DKG mahnte, auch mögliche Nebenwirkungen von Mindestmengen zu bedenken. „Nebenwirkungen sind nicht nur die Fahrzeit, sondern auch die Frage, ob die Krankenhäuser das Personal für die Fälle überhaupt bekommen oder ob dort Wartezeiten entstehen“, sagte Dr. Thilo Grüning. DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß bezeichnete es als „bedeutenden Schritt“, durch die Lungenkrebs-Mindestmengen mehr als die Hälfte der Klinik-Standorte von der Leistungserbringung auszuschließen.

Die bestehende Mindestmenge für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse wurde im GBA von 10 auf 20 angehoben.

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