Glosse
Achtung, das PVS schlägt Pilz-Alarm!
Kunststoffliebhaber haben es schwer. Gilt das Material doch seit Jahren als Umweltschädling Nummer 1. Seitdem pulen wir Ohrenschmalz mit Bambusstäbchen aus unseren Gehörgängen und schlürfen Limonade aus aufgeweichten Papierhalmen. Der vorläufige Höhepunkt des Plastikbashings erreichte uns diese Woche: Forscher aus Ohio wollen Computer entwickeln, die aus Shiitake-Pilzen bestehen. Noch einmal zum mitschreiben: SHIITAKE! Sie wissen schon, jene Pflanzen der Gattung Funga, die wir mit Nudeln oder Reis beim Asia-Imbiss um die Ecke bestellen. Angeblich fließen in dem feinen Fadengeflecht unter dem Fruchtkörper der Pilze elektrische Signale, die denen eines Computers ähneln.
Mann o mann, da sind wir aber geplättet! Angesichts dieser bahnbrechenden Erfindung hätte sich das Bundesgesundheitsministerium die holprige Digitalisierung der Praxen in den letzten Jahren sparen können. Künftig müssen Patientendaten nicht mehr mühsam in der elektronischen Patientenakte eingegeben werden, sondern finden sich auf übergroßen Schwammerl-Blättern. Und denken wir nur an die Ruhe, die mit den Speisepilzen verbunden ist: Kein nervtötendes Auf-der-TastaturGetippe der Kollegin, sondern geräuscharme Arbeit mit samtweichen Knollen. Herrlich! Und mittags gibt es Pizza ... ähm PC Funghi.
Hellhörig werden sollten an dieser Stelle die PVS-Hersteller. Diese benötigen künftig keine IT-Experten in ihren Reihen, sondern Mykologen – oder gar Dermatologen?





![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


