BSG: Psycho-Punktwert von zehn Pfennig

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Kassel, 26. August 1999. Psychotherapeuten müssen einen Punktwert von mindestens zehn Pfennig haben, entscheidet das Bundessozialgericht (BSG).

Das ist ein Anspruch, den normale Vertragsärzte nach der Rechtsprechung des gleichen Gerichts nicht haben. Bereits ein Jahr zuvor hat das BSG entschieden, dass die Therapiestunde eines Psychotherapeuten mit mindestens 1450 Punkten dotiert sein muss.

Die Urteile haben Langfristwirkung und zehren am Honorar anderer Fachärzte. Gelöst ist das Problem nicht. Aktuell fordert die KBV die Herauslösung der Psycho-Honorare aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

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