Behandlung außerhalb des Straflagers gebilligt

KIEW/BERLIN (dpa). Die in der Haft erkrankte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko darf wegen ihrer Rückenprobleme außerhalb des Straflagers behandelt werden.

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Diese grundsätzliche Entscheidung traf Generalstaatsanwalt Viktor Pschonka, wie seine Behörde am Montag in Kiew mitteilte. Das bedeutet aber noch keine Verlegung der 51-Jährigen nach Deutschland, über die die Bundesregierung derzeit mit der Ex-Sowjetrepublik verhandelt.

Die ukrainische Strafprozessordnung sieht derzeit für Häftlinge eine Therapie im Ausland nicht vor. Die Bundesregierung bemüht sich darum, Timoschenko eine Behandlung in Berlin zu ermöglichen.

Ob sie anschließend in Deutschland bleiben kann, ließ Regierungssprecher Steffen Seibert offen. "Jetzt wollen wir erst einmal abwarten und hoffen, dass die Gespräche, die mit der Regierung der Ukraine geführt werden, eine medizinische Behandlung möglich machen", sagte er am Montag in Berlin.

Timoschenko sei "schwer krank", hatten zwei Ärzte der Berliner Charité nach einer Untersuchung festgestellt.

Hoffnung auf geplantes Abkommen

Eine Behandlung im Straflager in der ostukrainischen Stadt Charkow sei nicht möglich. Nach Angaben ihrer Tochter leidet Timoschenko unter anderem an einem Bandscheibenvorfall.

Derzeit ist unklar, ob die Regierung in Kiew zum Entgegenkommen bereit ist. Sie hofft aber auf Unterzeichnung eines am vergangenen Freitag paraphierten Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Andreas Peschke, sagte dazu, das Abkommen könne erst dann ratifiziert und unterzeichnet werden, wenn die Ukraine "klare und eindeutige Schritte hin zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unternimmt".

Da dies "elementare Werte der EU" seien, hänge eine Annäherung der Ukraine davon ab.

Die Führerin der prowestlichen Orangenen Revolution von 2004 und Erzrivalin von Präsident Viktor Janukowitsch war im Oktober 2011 in einem international kritisierten Prozess wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Ihr drohen weitere Verfahren.

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