Zu wenig körperlich

E-Sport ist kein Sport

Der Deutsche Olympische Sportbund sieht sich durch ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten bestärkt: Konsolenspiele sind kein Sport. Die körperlichen Anforderungen sind nicht hoch genug.

Von Benedikt Wenck und Martin Beils Veröffentlicht:
Mohammed „MoAuba“ Harkous ist Deutscher Vizemeister der Virtual Bundesliga (VBL). Doch Wettkampf am Bildschirm hin oder her – der Olympische Sportbund hält E-Sport nicht für Sport.

Mohammed „MoAuba“ Harkous ist Deutscher Vizemeister der Virtual Bundesliga (VBL). Doch Wettkampf am Bildschirm hin oder her – der Olympische Sportbund hält E-Sport nicht für Sport.

© Christoph Soeder/dpa

DÜSSELDORF. E-Sport ist kein Sport – zu diesem Schluss kommt ein 120 Seiten starkes Gutachten, das der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bei dem Düsseldorfer Juristen Peter Fischer in Auftrag gegeben hatte. Der Begriff Sport sei „durch die langjährige Rechtssprechung im traditionellen Sinne der Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert“, heißt es in dem Dokument. Jegliches Spiel an der Konsole falle nicht unter diesen und sei „kein Sport im Sinne des geltenden Rechts“.

Dem Verlangen des E-Sports, als gemeinnützig anerkannt zu werden und damit unter anderem steuerliche Vorteile zu genießen, erteilt das Gutachten damit eine Absage. Die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker teilte mit: „Das Gutachten bestätigt insofern unsere konsequente Ablehnung zur Aufnahme von E-Sport in den organisierten Sport.“

Die Gegensätze sind – und erscheinen nicht nur – unüberbrückbar.

Aus dem Gutachten

Seitdem die Bundesregierung im Frühjahr 2018 die Förderung des E-Sports in ihren vorläufigen Koalitionsvertrag geschrieben und sogar von der „Schaffung einer olympischen Perspektive“ gesprochen hatte, gibt es den Streit um die Anerkennung des E-Sports als Sport. Die Politik ruderte allerdings zurück und verwies auf die Autonomie der Verbände bei der Anerkennung von Sportarten.

Abgrenzung zu eGaming

Der DOSB unterscheidet seit dem Herbst vergangenen Jahres beim E-Sport zwischen Sportartensimulationen wie dem Fußballspiel FIFA, die sich eng am eigentlichen Sport orientieren und für Vereine und Verbände Potenzial für deren Weiterentwicklung böten, und den von ihm als eGaming bezeichneten sportfernen Spielen wie Counter Strike, League of Legends oder virtuelle Kartenspiele.

An dem Punkt stellt sich das nun vorliegende Gutachten gegen den DOSB. Diese Unterscheidung sei rechtlich nicht belastbar. „Das ist das Ende von eGaming als realitätsferne Wortschöpfung zur Spaltung der E-Sport-Bewegung“, hieß es vom Präsidenten des eSport-Bunds Deutschland (ESBD), Hans Jagnow.

Felix Falk, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Games-Branche, teilte mit: „Das Auftragsgutachten des DOSB macht klar: Die Einheit des E-Sports ist nicht verhandelbar.“ Der Sportbund müsse jetzt entscheiden, ob er eSports in seiner Breite anerkennen will, „oder ob er weiter die Augen vor der Zukunft verschließt“.

Weitere Gespräche angekündigt

Rücker betonte hingegen: „Eine Überprüfung der inhaltlichen, vom DOSB vorgeschlagenen Unterteilung in virtuelle Sportarten und eGaming war nicht Auftrag des Gutachtens.“ Sie kündigte an, in weitere Gespräche mit DOSB-Mitgliedern und der Politik einzusteigen. Im Gutachten heißt es jedoch, dass sich „die E-Sport-Branche in einer anderen Galaxis bewegt. Die Gegensätze sind – und erscheinen nicht nur – unüberbrückbar.“

Jagnow kritisierte zentrale Punkte des Gutachtens. „Viele vom DOSB anerkannte Sportarten wie Sportschießen, Tischfußball oder Darts definieren sich über die Präzision der Bewegung, nicht den Umfang.“ E-Sport unterschiedlich zu behandeln, sei vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht tragbar. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kontinuierliche Druckmessung

Sport lässt den intraokulären Druck steigen

Nephrologen-Kongress

Sport an der Dialyse: Evidenz hui, Krankenkassen pfui

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Lesetipps
Nahm den Galenus-von-Pergamon-Preis 2025 in der Kategorie Primary Care entgegen: Dr. Joachim Kienhöfer (2.v.l.) von Novo Nordisk. Überreicht wurde er von Professorin Marianne Dieterich (Mitte) und Dr. Marcus Pleyer (r.). Moderiert wurde von Yve Fehring (l.) und Matthias Gabriel (2.v.r.).

© Marc-Steffen Unger

Diabetes mellitus

Galenus-Preis 2025: Awiqli® gewinnt in der Kategorie Primary Care

Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025 in der Kategorie Specialist Care: Elahere von AbbVie. (V.l.n.r.:) Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär; Moderatorin Yve Fehring; Viviane Petermann, Business Unit Director Onkologie bei AbbVie; Jury-Präsidentin Professorin Marianne Dieterich, Matthias Gabriel, Ärzte Zeitung.

© Marc-Steffen Unger

Platinresistentes, high-grade seröses Ovarialkarzinom (OCa)

Galenus-Preis 2025: Elahere® gewinnt in der Kategorie Specialist Care