Zigaretten
Ekelbilder dürfen verdeckt werden
MÜNCHEN. Supermärkte müssen die Ekelbilder auf Zigarettenschachteln nicht für sämtliche Kunden sichtbar an der Kasse präsentieren.
Das Oberlandesgericht München (OLG) wies am Donnerstag eine Klage der Initiative Pro Rauchfrei ab, mit der zwei Edeka-Geschäften verboten werden sollte, die Schockfotos von Krebsgeschwüren, faulen Zähnen und schwarzen Lungen im Verkaufsautomaten zu verdecken.
„Wir meinen, dass die Klage nicht begründet ist“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller am Donnerstag. Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins: Vor einem Jahr hatte schon das Landgericht München in der ersten Instanz die Klage abgewiesen.
Der Nichtraucherverein will den Streit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof durchfechten, wie der Vorsitzende Siegfried Ermer sagte. Ziel sei es, den Zigarettenverkauf in Automaten in Deutschland grundsätzlich zu verbieten. „Deutschland ist das einzige Land, in dem es überhaupt noch Zigarettenautomaten gibt“, sagte Ermer.
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass die abschreckenden Bilder mindestens zwei Drittel der Fläche auf den Vor- und Rückseiten der Packungen einnehmen müssen. Im Automaten sind die Bilder häufig verdeckt. Das sei zulässig, weil dieser nur als „Verkaufsmodalität“ gelte. (dpa)