TIPP DES TAGES
Mehr Sorgfalt bei GOÄ-Rechnungen!
Künftig müssen Praxischefs damit rechnen, dass ihr direkter Vertragspartner nicht mehr der Privatpatient, sondern der Krankenversicherer ist. Der Grund: Am 1. Januar ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten.
Durch das VVG haben die Gesellschaften jetzt die Möglichkeit, ihren voll versicherten Kunden als zusätzlichen Service die Direktabrechnung mit Ärzten anzubieten. Für Ärzte bedeutet das, noch genauer auf die Korrektheit der von ihnen gestellten Rechnungen zu achten, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Außerdem kann es sich lohnen, die GOÄ-Abrechnung an einen spezialisierten Dienstleister zu übertragen, der Auslegungsfragen mit dem Versicherer klärt.