NRW plant strengere Kontrollen für Sexualstraftäter

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW legt ein Programm zur Überwachung von Sexualstraftätern auf.

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Sexualstraftäter: Kontrollen auch nach der Entlassung. ©Führer/dpa

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KÖLN (akr). Das Programm zielt auf Insassen, die aus der forensischen Psychiatrie oder dem Gefängnis kommen. Entlassene, die als gefährlich gelten und für die keine Sicherheitsverwahrung angeordnet werden kann, sollen im Blick der Behörden bleiben. Damit reagiert die Landesregierung auf den Fall eines Ex-Häftlings, dessen Anwesenheit im rheinischen Heinsberg für Aufruhr sorgt. Der Mann hat wegen Sexualstraftaten rund 20 Jahre im Gefängnis gesessen und war nach der Entlassung im März 2009 zu seinem Bruder nach Heinsberg gezogen. Gutachter gehen von einer hohen Rückfallgefahr aus.

Der Landrat des Kreises Heinsberg machte die Anwesenheit des Ex-Häftlings öffentlich. Seitdem versuchen Bürger, ihn mit Demonstrationen und Aktionen zu vertreiben. Der 59-Jährige wird von der Polizei observiert. Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung abgelehnt.

Die Landesregierung in NRW hatte schon im Vorfeld des Urteils das Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter entwickelt. Nach ihrer Entlassung sollen die Ex-Häftlinge unter Beobachtung bleiben. Künftig fließen Informationen über sie in eine zentrale Datei beim Landeskriminalamt, wenn sie als gefährlich eingestuft werden und für sie keine Sicherheitsverwahrung angeordnet werden kann. Eine Fallkonferenz, der unter anderem Vertreter von Polizei und Justizsozialdienst angehören, entscheidet über angemessene Maßnahmen. Das können etwa eine Therapie oder die ständige Observation sein.

Der Ex-Häftling muss jeden Wohnsitzwechsel melden. "Erfolgt der Wohnortswechsel innerhalb von NRW, wird die Kreispolizei des neuen Wohnorts informiert", sagt Andrea Bögge, Sprecherin des NRW-Justizministeriums. Dann kommt es an dem neuen Wohnort zu einer erneuten Gefahrenbeurteilung. Zieht der Entlassene in ein anderes Bundesland, informieren die Behörden die Polizei, wenn dort ein ähnliches System existiert. Das ist etwa in Bayern der Fall. Aus diesem Grund waren die Behörden in Heinsberg auch über die Ankunft des Ex-Häftlings informiert.

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