Datenschutz in Österreich / Bewertungsportale

Frauenarzt machte Diagnose einer Patientin öffentlich – Geldstrafe

Weil er sich über die negative Bewertung einer Patientin geärgert hatte, soll ein österreichischer Frauenarzt ihre Diagnose ins Internet gestellt haben. Die Frau klagte vor der Datenschutzkommission – und bekam Recht.

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Wien. Weil er mit der negativen Online-Bewertung einer Patientin nicht einverstanden war, soll ein Gynäkologe aus Wien ihre Diagnose öffentlich gemacht haben. Das meldet das österreichische Nachrichtenportal „Heute“ am Mittwoch. Dafür verhängte die Datenschutzkommission in Wien nun eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Der Arzt habe mit seinem Racheakt gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen, so die Begründung.

Im Herbst vergangenen Jahres soll die Patientin ihrem Frauenarzt nach einem Praxisbesuch in einem Bewertungsportal einen Mangel an Empathie und eine herablassende Art attestiert haben. Darüber soll sich der Mediziner wiederum dermaßen geärgert haben, dass er im Netz kundtat, dass er die Frau wegen einer Scheideninfektion behandelt habe. Laut Nachrichtenportal soll diese Information fast eine ganze Woche öffentlich sichtbar gewesen sein. Die Frau fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und wandte sich an die österreichische Datenschutzbehörde.

Auch in Deutschland sind negative Bewertungen zulässig

Die Kommission gab der Frau nun recht. Der Eintrag des Mediziners stelle „einen gravierenden Eingriff in datenschutzrechtliche Rechte der Betroffenen dar“, heißt es. Es sei ihm durchaus möglich gewesen, auch ohne Nennung der Diagnose auf die Bewertung der Frau zu reagieren.

In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof zuletzt im Februar vergangenen Jahres die Rechte von Patientinnen und Patienten gestärkt: Demnach müssen sich Ärzte auch negative Beurteilungen beim Arztbewertungsportal Jameda gefallen lassen. Damals hatten die Karlsruher Richter die Klage einer Ärztin abgewiesen, die einen negativen Kommentar einer Patientin löschen lassen wollte. (kaha)

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