Ramadan

Patienten an Arzneieinnahme erinnern!

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NEU-ISENBURG. Praxisteams sollten ihre muslimischen Patienten unbedingt darauf hinweisen, dass sie während des Ramadan nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten sollten. Daran erinnert die ABDA aus Anlass des beginnenden Fastenmonats der Muslime.

Häufig seien Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleich, so die ABDA in einer Mitteilung.Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstoße nicht gegen die Fastenregeln und sei deshalb auch im Ramadan erlaubt.

Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun.

Bei einigen Krankheiten sei es auch möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden müsse. Der Fastenmonat endet am 7. August. (eb)

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