Polen

Präsident unterschreibt In-vitro-Gesetz

Lange hat Polen über die Moral künstlicher Befruchtung gestritten. Am Mittwoch nun hat Präsident Bronislaw Komorowski das In-vitro-Gesetz unterzeichnet. Das Verfahren wird vor allem von der katholischen Kirche stark kritisiert - Betroffene hingegen fühlen sich von der öffentlichen Diskussion verletzt.

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WARSCHAU. Wenn es nach manchen Kirchenführern und Politikern in Polen ginge, dürfte es Magdalena Kolodziej gar nicht geben.

Denn die 28-jährige wurde im ostpolnischen Bialystok dank künstlicher Befruchtung geboren - sie war einst Polens erstes Retortenbaby.

Eigentlich wollte die junge Frau nicht an die Öffentlichkeit treten, doch vor wenigen Tagen, kurz vor der Unterzeichnung des neuen In-vitro-Gesetzes, entschloss sie sich dennoch zu einem offenen und sehr emotionalen Brief.

"Etwas in mir ist zerbrochen", schrieb sie darin. "Ich kann nicht länger dasitzen und all die Lügen hören, erlauben, dass ich und meine Familie verletzt werden."

Denn künstliche Befruchtung nach dem In vitro-Verfahren, für viele ungewollt kinderlose Paare auch in Polen die letzte Hoffnung auf eigenen Nachwuchs, ist für zahlreiche Vertreter der einflussreichen katholischen Kirche ein Eingriff in die Schöpfung - und damit eine schwere Sünde.

Schon seit Jahren wird in nationalkatholischen Medien, in Predigten und Hirtenbriefen gegen das Verfahren zu Felde gezogen.

"Schädliche Debatte"

Nun erhält das In-vitro-Verfahren in Polen nach jahrelangem Streit einen rechtlichen Rahmen: Der polnische Präsident Bronislaw Komorowski unterzeichnete am Mittwoch das sogenannte In-vitro-Gesetz. Eine Einschränkung machte Komorowski allerdings: Er werde einen Punkt des Gesetzes dem Verfassungstribunal zur Prüfung weiterleiten, sagte er.

"Ich bin nicht der Präsident der menschlichen Gewissen", betonte Komorowski angesichts der Appelle des polnischen Episkopats, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Komorowksi bedauerte die emotional geführte und "schädliche Debatte im Parlament, die verletzend für betroffene Familien war". Sie sei mehr von Ideologie als von der Suche nach Lösungen für ungewollt kinderlose Paare geprägt gewesen, sagte er.

Bisher wurden In vitro-Verfahren in Privatkliniken durchgeführt - und die Paare mussten die hohen Kosten für die Behandlung selber tragen. Das neue Gesetz erlaubt die Befruchtung im Reagenzglas, wenn alle anderen Methoden mindestens zwölf Monate lang erfolglos blieben.

Die Heranzüchtung von Embryonen zu anderen Zwecken ist ebenso verboten wie die Vernichtung von Embryonen, die zu einer normalen Entwicklung fähig sind.

Mit der Unterzeichnung des Gesetzes geht eine jahrelange gesellschafts- und kirchenpolitische Diskussion in eine neue Runde. Bischöfe wie der Stettiner Erzbischof Andrzej Dziega sprechen von einem "verbrecherischen Gesetz".

Der Krakauer Kardinal Stanislaw Dziwisz nannte das Gesetz "unvereinbar mit dem Christentum". Vor der letzten Abstimmung in der Senatskammer hatte der polnische Episkopat einmal mehr gedroht, Christen könnten kein In vitro-Verfahren unterstützen "wenn sie in der Gemeinschaft des Glaubens bleiben wollen".

"Bei der In vitro-Prozedur ist der Preis für ein Kind der Tod seiner Geschwister vor der Geburt", hieß es in der Stellungnahme der katholischen Bischofskonferenz.

Eine ungeheure Sünde

Es sind Äußerungen wie diese, die Magdalena Kolodziej tief verletzen. "Es war für mich ein Schock, als ich als Heranwachsende Äußerungen hörte, dass ich das Ergebnis einer ungeheuren Sünde sei", schrieb sie in ihrem öffentlichen Appell.

Die Eltern, gläubige Katholiken, hätten ihr nie verschwiegen, dass sie ein "Retortenbaby" war.

Kolodziej, die inzwischen selbst zweifache Mutter ist, hält den Kritikern entgegen und führt ein Argument an, das in der Diskussion unbeachtet geblieben ist.

"Wir können im Gegensatz zu manch anderen voller Gewissheit sagen, dass wir erwartet und sehr geliebt wurden. Nicht wir sind schlecht. Schlecht sind die, die uns das Existenzrecht absprechen."

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